Funktionsverbgefüge
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Als Funktionsverbgefüge (FVG) werden in der Linguistik komplexere Verbkonstruktionen bezeichnet, die entweder
- aus einem Funktionsverb und einem Präpositionalobjekt oder
- aus einem Funktionsverb und einem Akkusativobjekt
bestehen.
Funktionsverben sind dabei Vollverben, die ihre ursprüngliche Bedeutung innerhalb des Funktionsverbgefüges weitgehend eingebüßt haben und das Prädikat nicht länger alleine bilden können.
Beispiele für Funktionsvergefüge mit Präpositionalobjekt
- zur Anzeige bringen: Herr Meier brachte den Diebstahl zu Anzeige.
- in Kraft treten: Das Gesetz tritt heute in Kraft.
Beispiele für Funktionsvergefüge mit Akkusativobjekt
- Nachricht geben: Peter gab Maria Nachricht.
- Auftrag erteilen: Firma Müller erteilte heute den Auftrag zur Reparatur ihres Fließbandes.
Funktionsverbgefüge können häufig nicht ins Passiv gesetzt werden. Die Negation bei FVG mit Präpositionalobjekt wird mit "nicht" gebildet.
Funktionsverbgefüge sind ein sehr produktiver Mechanismus der Prädikatsbildung. Vor allem unterschiedliche Aktionsarten lassen sich mit Hilfe von Funktionsverbgefügen feiner abstufen. Auf der anderen Seite führt der übermäßige Gebrauch - zum Beispiel im Beamtendeutsch - zu hölzernen und wenig lebendig wirkenden Texten.