Nominalstil
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Nominalstil bezeichnet man Satzkonstruktionen, in denen weitgehend auf den Gebrauch von Vollverben verzichtet wird und stattdessen Nominalgruppen vorherrschen. Er findet sich häufig in amtlichen Texten als so genanntes „Kanzleideutsch“ sowie in technischen Handbüchern.
Typische Merkmale des Nominalstils sind
- Substantivierungen (die Weigerung des Ministers statt: Der Minister weigerte sich),
- Zusammensetzungen (Komposita: Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz),
- Funktionsverbgefüge (in Erwägung ziehen statt erwägen),
- gehäufte, oft zusammengesetzte Adjektive (interaktionsfolgenrelevante Verbindlichkeiten),
- gehäufte, untergeordnete Genitiv-Attribute (die Vorlage des Treffens der Minister der Länder; Stellvertreter des Vorsitzenden des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR).
Meist ziehen die Autoren Passiv-Konstruktionen dem Aktiv vor (siehe Diathese).
Der Nominalstil gilt im allgemeinen als hölzern und wenig anschaulich. Da er Tätigkeiten durch Nomen ausdrückt, führt er zu statischen, „toten“ Texten. Oft ist es schwer, festzustellen, wer das handelnde Subjekt ist (bei der Durchführung der Prüfung wurde ein Verstoß festgestellt, die Abschiebung wird angeordnet). Daher wirkt der Nominalstil abstrakt und komprimiert, aber auch unangreifbar, objektiv und allgemeingültig.
Für Texte, die Handlungsanweisungen geben, Informationen vermitteln oder Interesse erwecken sollen, ist der Nominalstil fast immer schädlich. Hier wird der Verbalstil bevorzugt. In seinen traditionellen Domänen (Rechtssprache) ist es nach der Meinung einiger jedoch akzeptabel, den Nominalstil zu verwenden.
Siehe auch: Beamtendeutsch
[Bearbeiten] Literatur
- Wolf Schneider: Deutsch fürs Leben. Was die Schule zu lehren vergaß. Reinbek 1994