Gefährdungsdelikt
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Ein Gefährdungsdelikt bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Gruppe von Delikten, bei denen nicht auf die Verursachung eines Schadens, sondern auf die Schaffung einer Gefahr abgestellt wird.
Man unterscheidet konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte. Gegenstück sind die Verletzungsdelikte.
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