Geistliche Gebiete
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Geistliche Gebiete waren Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, deren Landesherren Geistliche waren, zum Beispiel Fürstbischöfe, Fürstäbte oder die Äbte oder Äbtissinnen einer Reichsabtei. Die Herrschaften wurden 1803 im Zuge der Säkularisierung durch den Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst.
siehe Hochstift