Abt
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Ein Abt (v. spätlat.: abbas, aus hebr.: abba Vater) war ursprünglich ein allgemeiner Ehrenname und ist seit dem 5./6. Jahrhundert den Vorstehern eines Klosters vorbehalten; die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin.
Die seit dem 10. Jahrhundert gegründeten Orden wählten meist andere Titel, wie Propst, (Sub-)Prior, Guardian, Superior oder Rektor. Die Äbte wie die anderen Klostervorsteher werden meist von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neueren Orden vom Provinzialkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf einige Jahre gewählt. Seit neuerem kann auch bei den Orden, die den Abt üblicherweise auf Lebenszeit wählen - etwa die Benediktiner, die Amtsperiode auf 12 Jahre begrenzt werden. Ungeachtet dessen hat der Abt auch die Möglichkeit der Resignation, er ist dann Altabt. Die Entsprechung in der russisch-orthodoxen Kirche ist Igumen bzw. Archimandrit.
Der Abt wird von allen Professen des Klosters gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bischof oder den zuständigen Generalabt (Prämonstratenser) oder in Ausnahmefällen durch den Papst. Anschließend erhält der Abt vom Bischof oder einem anderen Abt die Benediktion und die Pontifikalien (Krummstab, Ring, Mitra, Handschuhe etc.)
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[Bearbeiten] Amtsgewalt
Nachdem im Mittelalter viele Klöster unabhängig waren, stehen sie - und damit der Abt - seit dem Tridentinischen Konzil (1545-1563) grundsätzlich unter Aufsicht des Bischofs. Die Äbte üben teils väterliche Gewalt (potestas domestica), teils Jurisdiktionsgewalt aus. Diese umfasst die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disziplin der Angehörigen. In wichtigen Fragen müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten und stehen im Rang den Bischöfen gleich. Allerdings sind sie keine geweihten Bischöfe, sondern weiterhin Priester. Die Abtweihe bezeichnet keine Stufe oder Sonderstufe in der Ordination (Diakonweihe, Priesterweihe, Bischofsweihe), sondern eine Art Beauftragung durch den zuständigen Ortsbischof. Ein Abt ist dem Bischof zum Gehorsam verpflichtet und ist nicht befugt, seine Mönche zu Priestern zu weihen, bzw. aktiv an einer Bischofsweihe zu partizipieren.
Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar- und Laienäbte - diese waren Personen, die die Pfründe, also die wirtschaftlichen Einkünfte eines Klosters innehatten, ohne jedoch im Kloster zu residieren und die Amtsgeschäfte zu führen. Der Kommendatarabt war oft ein Weltgeistlicher oder Laie, der vom jeweiligen Landesherrn ernannt wurde. Die geistliche Leitung des Kloster lag meist hauptsächlich bei einem Mönch des Klosters, der oft Prior betitelt wurde. Schon seit der Merowingerzeit wurden im fränkische Reich Laien mit Abteien belehnt. Der zuerst unter Karl Martell aufgetretene Brauch wurde zwar von der Kirche meist bekämpft. Je nach politischer Macht der jeweiligen Landesherrn blieb der Kirche zeitweise nichts anderes übrig, als diese Praxis zu akzeptieren. So hatte auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich zwischen 1515 und 1521 abgeschlossenen Kontrakts der König von Frankreich das Recht, 225 Abbés commendataires (für fast alle französischen Abteien) zu ernennen. Mit der Französischen Revolution in Frankreich bzw. nach der Säkularisation in Deutschland ist in der Praxis die Vergabe dieses Titels zu Beginn des 19. Jahrhunderts erloschen.
Im Prämonstratenser-Orden dagegen übt ein Abt eigene Jurisdiktion unter Leitung und Verantwortung des Generalabtes aus. Er leitet seine Abtei frei und muss nur in wenigen (tls. vermögensrechtlichen) Fragen vor seiner Entscheidung den Rat der Mitbrüder einholen. Die Abtsweihe wird entweder durch einen Bischof, der nicht der Ortsbischof sein muss, oder durch einen anderen Abt gespendet. Sie stellt somit hier keine Beauftragung durch den Ortsbischof dar.
[Bearbeiten] Fürstabt
siehe Reichsprälat
[Bearbeiten] Reformation
Im Zuge der Reformation behielten die evangelischen Äbte der reformierten Klöster zunächst die Amtsbezeichnung Abt bei. Im Laufe der Zeit setzten sich dann andere Bezeichnungen durch, so hießen die württembergischen Klostervorsteher bald Prälaten.
[Bearbeiten] Besondere Bezeichnungen
- Generalabt: General- oder Erzabt heißt der Abt des Hauptklosters (Mutterkloster von dem Neugründungen (Affiliationen) ausgingen) einer Kongregation des Benediktinerordens. Auch Herr des Prämonstratenser-ordens heißt Generalabt.
- Abtprimas: Abt-Primas heißt der Abt des von Leo XIII. geeinten gesamten Benediktinerorden.
- Abtpräses: Abtpräses heißt der Vorsitzende einer monastischen Ordenskongregation
- Abbé: Die französische Bezeichnung Abbé ist neben der Amtsbezeichnung auch ein Titel für niedere katholische Weltgeistliche in Frankreich.
Auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich abgeschlossenen Kontrakts (zwischen 1515 und 1521) stand den Königen von Frankreich das Recht zu, 225 Abbés commendataires (s. Kommendatarabt) für fast alle französischen Abteien zu ernennen. Diese bezogen Einkünfte aus einem Kloster, ohne dafür Dienst leisten zu müssen.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts führten den Titel Abbé generell junge Geistliche mit oder ohne geistliche Weihen. Ihre Kleidung bestand in einem schwarzen oder dunkelvioletten Gewand mit kleinem Kragen, und ihr Haar war in eine runde Haarlocke geordnet.
Da von diesen Abbés nur wenige zum Besitz einer Abtei gelangen konnten, betätigten sich einige zum Beispiel als Hauslehrer oder Gewissensräte in angesehenen Familien, andere widmeten sich der Schriftstellerei.
[Bearbeiten] Abt-Stellvertreter
Der Stellvertreter eines Abtes wird auch Prior genannt, ebenso der Vorsteher eines Tochterklosters (Priorat) oder eines Stiftklosters.
[Bearbeiten] Literatur
- Wiech, Martina: Das Amt des Abtes im Konflikt : Studien zu den Auseinandersetzungen um Äbte früh- und hochmittelalterlicher Klöster unter besonderer Berücksichtigung des Bodenseegebiets, Siegburg : Schmitt 1999, 512 S. (= Bonner historische Forschungen; Bd. 59) (Diss. Bonn, 1999) ISBN 3-87710-206-9
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Abt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |