Generalstaatsanwaltschaft
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Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) ist in Deutschland die bei einem Oberlandesgericht gebildete Staatsanwaltschaft.
Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.
Ferner wirkt die GStA unter anderem bei Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgericht sowie über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte mit.
Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist.
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