Genius Augusti
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Der Genius Augusti bezeichnet seit der Zeit des Kaisers Augustus den Genius des jeweiligen Kaisers.
Da zur Zeit der Römer die Sklaven und sonstigen Hausangestellten den Genius des pater familias verehrten und bei diesem schworen, übertrug sich nun diese Sitte auch auf den Genius des Kaisers, d.h. der Eid auf den Kaiser wurde nicht auf dessen Person sondern auf den Genius Augusti abgelegt und der Meineid somit ein religiöses Verbrechen.