Gerichtsassessor
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Die veraltete Bezeichnung Gerichtsassessor wurde von dem Richter oder Staatsanwalt geführt, der heute im Dienstverhältnis "auf Probe" eingestellt wird. Voraussetzung war stets die Erlangung des zweiten juristischen Staatsexamens (die sog. Befähigung zum Richteramt). Die Einstellung erfolgte mit dem Ziel, dass der Gerichtsassessor später als Richter auf Lebenszeit verwendet werden würde.
Der Gerichtsassessor führte seine Bezeichnung mit Überreichung der Ernennungsurkunde für regelmäßig ein Jahr, bis er dann zum Richter berufen wurde.
Siehe auch: Jurist