Diskussion:Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ich denke, zum unlauteren Wettbewerb gibt es zwar eine gute Definition, es fehlen jedoch die Beispiele! --217.231.51.142 12:10, 15. Mär 2005
[Bearbeiten] Lemma
Gehört der Artikel nicht eher unter Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb? Unter dieses Lemma gehört m. E. eher eine allgemeine Definition des Begriffs "unlauterer Wettbewerb" - stattdessen ist es eine reine Abhandlung über das UWG. Viele Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 08:13, 1. Jun 2005 (CEST)
du hast recht
[Bearbeiten] Kein Anspruch für Verbraucher?
"Anders als bei den meisten Gesetzen liefert das UWG keinen Rechtsanspruch an alle Betroffene, also z. B. an Verbraucher..."
Ich sehe das anders, denn §1 GWB richtet sich nach dem Wortlaut direkt an die Verbraucher.