Giftmüll
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Als Giftmüll (Sondermüll, Sonderabfall) wird umgangssprachlich ein Abfallstoff bezeichnet, der Gefährlichkeitsmerkmale aufweist und somit eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder der Umwelt darstellt. Ungeachtet seiner Gefährlichkeit kann Sonderabfall einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt werden. Für einige gefährliche Stoffe (z.B. PCB) gilt ab einer festgelegten Konzentration jedoch der Vorrang der Beseitigung, sodass eine Verwertung ausgeschlossen ist.
Zum Giftmüll zählen z.B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Altpestizide, Krankenhausabfälle, Laborchemikalien, Filterstäube und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.
Der Begriff Giftmüll oder Sonderabfall existiert im Abfallrecht nicht. Derartige Abfälle werden im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als gefährliche Abfälle bezeichnet. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass an die Entsorgung dieser Abfälle hohe Anforderungen an die technischen Anlagen, die angewendeten Verfahren und die Dokumentation über den Verbleib der gefährlichen Abfälle gestellt werden. Sonderabfall unterliegt obligatorisch der gesetzlichen Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Sonderabfall nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden darf, und das die zuständigen Behörden des Abfallerzeugers wie des Entsorgers über Zeitpunkt und Menge des verbrachten Sonderabfalls unterrichtet werden müssen.
Problematisch und strafrechtlich relevant ist, wenn giftiger Abfall nicht der ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung zugeführt, sondern zur angeblichen Handelsware umdeklariert und exportiert oder mit großen Mengen von normalem Abfall oder Erde vermischt und anschließend als Hausmüll, Erdaushub oder ungiftiger Industrieabfall entsorgt wird.
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[Bearbeiten] Giftmüll-Skandale
Die Umweltorganisation Greenpeace deckte im Mai 1992 die Verschiebung von 2000 Tonnen Altpestiziden aus Deutschland nach Rumänien auf. Erst im März 1993 begann unter dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Rückholaktion, um die Abfälle in Deutschland der Entsorgung zuzuführen.
Ein weiterer Skandal ereignet sich in Albanien mit Pflanzenschutzmitteln aus DDR-Produktion, die Lindan, Trizilin und Falisan (quecksilberhaltige Saatgutbeize) enthielten (siehe Weblinks).
Der Transport von ausgedienten Schiffen nach Asien zur Verschrottung kann ebenfalls als Export von Giftmüll angesehen werden, da die Schiffe gefährliche Stoffe, wie Asbest, zinnorganische Verbindungen (Tributylzinn), schwermetallhaltige Farben und Altöle enthalten. Die Schiffe werden in Ländern wie Indien am Strand ohne Schutzvorkehrungen zerlegt, wobei die giftigen Stoffe freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen.
In den Westdeutschen Medien war vor der Wiedervereinigung oft von der skandalösen Giftmülldeponie Deponie Schönberg die Rede, die die DDR zum größten Giftmüllimporteur Europas machte. Seit der Wiedervereinigung und der Umbenennung der Deponie in Ihlenberg hat sich der Skandal trotz Trinkwasservergiftung, Krebsfällen bei den Arbeitern und weiterem Betrieb offensichtlich aufgelöst.
[Bearbeiten] Literatur
- Walter Leidinger, Joachim Beyer: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(2), S. 59 - 63 (2005), ISSN 0934-3504