Diskussion:Gleichberechtigung
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Hier fehlt imo noch einiges:
Gleichberechtigung von Ausländern, in der EU, von Behinderten, Rechte in anderen Staaten: fehlend der Gleichberechtigung in vielen Staaten auf der Welt, etc.
Das ist aber nicht mein Fachgebiet ... daher sollte das besser jemand anders schreiben.
Bei der Gleichberechtigung der Frau fehlt das Ehe- und Familienrecht.
Gleichberechtigung in der DDR (1950): Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau.
Zitat: §13 Die Gleichstellung von Mann und Frau im gesellschaftlichen Leben bedingt ihre Gleichberechtigung im Familienrecht. (...) §14 Die Eheschließung hat für die Frau keine Einschränkung oder Schmälerung ihrer Rechte zur Folge. Das bisherige Alleinbestimmungsrecht des Mannes in allen Angelegenheiten des ehelichen Lebens ist zu ersetzen durch das gemeinsame Entscheidungsrecht beider Eheleute (...) §15 Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben (...)
In der BRD wurden vergleichbare Gesetze / BGB-Änderungen schrittweise eingeführt.
Transparent 21:21, 26. Mai 2003 (CEST)
Artikel wurde von mir komplett neu verfaßt; da steht dank der Technik nur meine IP--Ratio 21:25, 31. Mär 2004 (CEST)
- Ratio, wenn Du mit Formulierungen wie "Bezeichnend hierfür seien z.B. auch die Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen in Deutschland. Männer seien im Trennungsfall Elternteile 2. Klasse." daherkommst, solltest Du schon schreiben wer dies sagt.
- Den Satz "Nach vielfach vertretener Ansicht handelte es sich bei früher differenzierenden Normen (keine Nachtarbeit, kein Dienst an der Waffe für Frauen etc) allerdings oft um Normen, die eher dem Schutz als der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts zu dienen bestimmt waren." habe ich nicht aus Ideologiegründen umgeschrieben, sondern weil meines Wissens nie jemand das Gegenteil behauptet hat (was Deine Formulierung jedoch unterstellt). Wenn ich mich irre, möchte ich Dich bitten ebenfalls zu erwähnen, wer, wann und wo behauptete, Nachtarbeitsverbot sei Frauendiskriminierung.
- Als Rechtsanwältin solltest Du den Unterschied zwischen Rechtssprechung und Gesetzgebung kennen. Oder willst Du ernsthaft behaupten, im deutschen Gesetz wäre verankert, dass Kinder zur Mutter gehören und Väter nur bezahlen sollen? --Katharina 22:55, 31. Mär 2004 (CEST)
Nebenbei Gleichberechtigung, denkt doch bitte daran, dass dies die deutschsprachige aber nicht die deutsche wikipedia ist, und dass deutsche rechtsnormen keine universalgültigkeit in anspruch nehmen, ein blick über den (deutsch und juristischen) tellerrand täte dem artikel echt gut. -- southpark
Gleichberechtigung ist ein Grund- und Menschenrecht. Ideologien, Feministisches hat da nichts zu suchen.--Ratio 23:06, 31. Mär 2004 (CEST)
- du wirst lachen, aber nach jeder halbwegs haltbaren definition fallen auch grund- und menschenrechte unter "ideologische forderungen". oder was wollen sie sonst sein und woher sollen die forderungen kommen, wenn nicht von ideologen? -- southpark 23:08, 31. Mär 2004 (CEST)
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- Nun, die feministische Meinungsaussage habe ich als Solche gekennzeichnet. Wir wissen jedoch immer noch nicht, von wem diese indirekten Aussagen "seien" "sollen", etc. stammen, die ich weiter oben moniert habe. Es wäre schön, wenn Ratio da Licht ins Dunkel bringen könnte, da dieser Textabschnitt ja von ihr stammt. --Katharina 23:12, 31. Mär 2004 (CEST)
- Willst Du mich auf den Arm nehmen, southpark???
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- Ratio - wie definiert sich denn Menschenrechte und Grundrechte? Sie sind teil einer überzeugung, die man genauso gut oder schlecht ideologie nennen kann wie jede andere auch? Woher sollen sie sonst kommen? Und nebenbei: meinst du nicht, dass du unter wert diskutierst, wenn du alles als ideologie bezeichnest, etwas konkreter könnten die vorwürfe doch sein, oder? -- southpark 23:38, 31. Mär 2004 (CEST)
@zu kat, weiter oben kat:"wenn Du mit Formulierungen wie "Bezeichnend hierfür seien z.B. auch die Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen in Deutschland. Männer seien im Trennungsfall Elternteile 2. Klasse." daherkommst, solltest Du schon schreiben wer dies sagt."
Das stammte aus dem vorigen Artikel, nie beanstandet, wieso jetzt auf einmal?
- Weil es diffus und unkonkret ist. Wenn solche Meinungen (und darum handelt es sich eindeutig) einbringt, sollte nicht vergessen zu erwähnen, von wem sie stammen. --Katharina 23:33, 31. Mär 2004 (CEST)
kat: "Den Satz "Nach vielfach vertretener Ansicht handelte es sich bei früher differenzierenden Normen (keine Nachtarbeit, kein Dienst an der Waffe für Frauen etc) allerdings oft um Normen, die eher dem Schutz als der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts zu dienen bestimmt waren." habe ich nicht aus Ideologiegründen umgeschrieben, sondern weil meines Wissens nie jemand das Gegenteil behauptet hat (was Deine Formulierung jedoch unterstellt)."
Du bist einfach nicht informiert, kat. Das HAT jemand behauptet, Österreich und Deutschland mußten sogar entsprechende VORBEHALTE in internationale Konventionen schreiben!!!
kat:"Wenn ich mich irre, möchte ich Dich bitten ebenfalls zu erwähnen, wer, wann und wo behauptete, Nachtarbeitsverbot sei Frauendiskriminierung."
dito Niemand kann alles auf einmal in einen Beitrag zu schreiben. Du kannst die Quellen ja gerne nachtragen, hinweis s.o.
- Und wer ist dieser jemand, der behauptet, die IAO-Normen seien diskriminierend? --Katharina 23:33, 31. Mär 2004 (CEST)
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, vornehmlich mit dem irrationalen. Die Ratio hat keine Chance, gell?
Wieso seid ihr eigentlich so begierig, richtige Ansichten zu unterdrücken? Ist das im Sinne der Wikipedia? Sicher nicht--Ratio 23:28, 31. Mär 2004 (CEST)
- Es geht nicht darum, Ansichten zu unterdrücken - aber Ansichten sollten als Solche gekennzeichnet sein. Ansonsten sollten vor allem Fakten in einer Enzyklopädie stehen.
- Die Seitensperrung wurde wohl vorgenommen, damit wir zwei keinen Bearbeitungskrieg veranstalten, sondern die strittigen Punkte ausdiskutieren. Wenn wir einen Konsens gefunden haben, wird die Seite wieder für die Bearbeitung geöffnet. Also: Welche konkreten Sätze an meiner Überarbeitung kritisierst Du und aus welchen Gründen? --Katharina 23:42, 31. Mär 2004 (CEST)
Also, ich würde das Kapitel "Realisierung der Gleichberechtigung" gerne unterteilen in "Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau" und ein weiteres Unterkapitel "Gleichberechtigung von Behinderten" anfügen. Sieht das jemand als Problem an? --Katharina 23:57, 31. Mär 2004 (CEST)
hallo katharina, hallo Ratio. ich denke wir sind uns einige, daß bis dato keine wirkliche gleichberechtigung existiert. könntet ihr beide mal in kurzen stichpunkten aufführen, was für euch die wichtigsten punkte sind, an denen die menschheit arbeiten müsste, um eine solche zu erreichen? ich denke das wäre der beste ausgangspunkt zu einer sachlichen diskussion über das thema. -- D 01:58, 1. Apr 2004 (CEST)
- Hallo D, nein, ich glaube nicht, dass meine oder Ratios persönliche Meinung darüber, was die Menschheit tun müsste, für den Artikel irgendwie relevant ist. Die Frage ist, was gehört in den Artikel und was nicht und darüber sollten wir auch diskutieren. Ich z.B. finde es wichtig darauf hinzuweisen, dass ein grundlegender Unterschied zwischen dem Gesetz (Grundgesetz, Verfassung, aber auch Arbeitsrecht, Strafrecht etc.) und der tatsächlichen Umsetzung dieser Gesetze besteht. In ersterem sind bis auf einige Ausnahmen (die im Artikel auch genannt werden) die meisten Diskriminierungen aufgehoben worden, aber in der Umsetzung ergibt sich oft noch ein sehr trauriges Bild. Leider hat Ratio bisher nicht geschrieben, was sie konkret kritiert, nur dass ich "Ideologie abkippe". --Katharina 11:19, 1. Apr 2004 (CEST)
- hm, ich glaube persönliche meinung kann man in einem streit um 'ideologie' schlecht ausblenden, bevor man sich klar darüber geworden ist, an was man selbst glaubt und an was der andere glaubt. konkrete kritik muß sein, ist aber der zweite schritt zu einer einigung. -- D 23:41, 1. Apr 2004 (CEST)
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- Glauben? OK, ich sage gerne an was ich glaube: An Zahlen, Fakten und Wissenschaftlichkeit. Ich glaube an Aussagen wie "A sagt zum Thema X dieses und B sagt das Gegenteil" statt "X ist so". "Maximal mögliche Objektivität" und "präsentiert dem Leser die Fakten und lasst ihn selbst urteilen" nennt sich meine Religion, und nicht "sagt dem Leser, was er zu denken hat". --Katharina 13:21, 2. Apr 2004 (CEST)
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"Geschlechterrolen" - da fehlt ein "l"! --Ghoffart 11:17, 19. May 2004 (CEST)
Ein herzliches "Hallo" an Euch.
Ich möchte meine Erlebnisse als DDR-Bürger in die Diskussion einbringen. 1.Zwischen Gesetzen und Umsetzung gab es erhebliche Differenzen,es gab weder Verwaltungs- noch Verfassungsgerichte.Du konntest Deine Grundrechte also nirgens gegenüber dem Staat einfordern.Das war eben eine Diktatur und kein Rechtsstaat (meine Meinung und die der Mehrheit der ehemaligen Bevölkerung). 2.Die Gleichberechtigung der Frau war kein Grundwert,sondern das Feigenblatt für eine völlig marode Wirtschaft.Ohne die Arbeitskraft "Frau" wäre die Wirtschaft noch viel schlechter gelaufen.Es waren also wirtschaftliche Zwänge und kein "grundsätzliches Wertgefühl für Menschen, gleich welchen Geschlechts". 3.Ich habe in verschiedenen Großbetrieben bearbeitet,wo Frauen Nachschicht gearbeitet haben.Sie haben eine wesentlich schwere und monotonere Arbeit als wir Männer getan und haben trotzdem weniger als wir Handwerker verdient.Die meisten Frauen haben das nicht lange durchgehalten,deshalb hatten wir eine enorme Fluktation und viele Frauen, die aus schwächer industrialisierten Gebieten kamen und im "Frauenwohnheim" wohnten.Sie waren doppelt entwurzelt:kaum noch Beziehungen nach Hause und kaum Beziehungen zur Bevölkerung in der Nachbarschaft.Ich hab mit einigen von ihnen ein Betriebstheater für die Kindergartenkinder geleitet.
Soweit für heute,ihr hättet vor 20 Jahren in die DDR gehen sollen,dann wärt ihr wahrscheinlich sehr desillusioniert in die BRD zurückgekehrt.
Bis bald mal wieder Michael m.s.r@web.de Leipzig,28.10.04
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[Bearbeiten] Neutralität
Man kann verschiedener Meinung sein, aber hier ist eindeutig nur eine: Die gängigen Argumente der Maskulisten. Ich bin im Detail nicht fachkompetent genug, um das umzuschreiben, bitte daher Fachleute mit Willen zur Neutralität darum. Barb 23:28 11. März 2005
Leider zeigt die Person, die diesen Artikel nicht nur aus juristischer, sonder vor allem aus einer bestimmten ideologischen Sichtweise geschrieben hat (es handelt sich wohl immer noch um Ratio, der/die jetzt unter IP schreibt), offenbar keine Einsicht, dass sowohl maskulistische als auch libertäre Ansichten in Deutschland absolut marginal sind, da einerseits kaum bekannt und wenn dann auch heftig umstritten. Dem Artikel fehlt jegliche Neutralität, da er von vorn bis hinten aus dem Blickwinkel dieser Anschauungen geschrieben ist. Ich habe die abstrusesten Sachen schon rausgenommen (wobei wir andauernd revertieren), bin leider keine aber Soziologin und keine Juristin und möchte bitten, dass sich vielleicht mal eine Fachkraft darum kümmert. Barb 00:29 28. März 2005 (CET)
[Bearbeiten] Neuer Artikel zu den Gleichheitssätzen
Ich habe einen Artikel zum Gleichheitssatz begonnen. Das ist die richtige Bezeichnung für den allgemeinen und die diversen speziellen Gleichheitssätze im Grundgesetz. Es gibt bisher keinen Artikel, der die verfassungsrechtliche Dogmatik zu Art. 3 GG zusammenfasst. Der Aspekt der Gleichberechtigung tritt insoweit vor allem in den speziellen Gleichheitssätzen auf. Ich hätte Euch deshalb gerne gefragt, wie Ihr die Entwicklung und die Abgrenzung des Artikels Gleichheitssatz zu Gleichberechtigung und Willkürverbot seht. Ich meine, Gleichberechtigung sollte sich eher den historischen, soziologischen und allgemeinen emanzipatorischen Bestrebungen und Entwicklungen widmen und ansonsten auf Gleichheitssatz verweisen. Bei Willkürverbot sollte ein Redirect auf Gleichheitssatz gesetzt werden. Meinungen hierzu? Danke! -- Aschmidt 21:36, 1. Sep 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Ewigkeitsgarantie???
Völlig unklar ist mir, wieso der Art. 2 der Ewigkeitsgarantie unterliegen soll. Davon steht zunächst einmal im Artikel 79 Absatz 3 nichts und auch in Lehrbüchern wird nur gesagt, dass nur die in Artikel 79 Absatz 3 genannten Grundrechte dieser Garantie unterliegen.
- hm, ich kenne mich damit nicht aus. habe einen link auf den wikipedia-eintrag "ewigkeitsklausel" gelegt, wo ich auch nichts explizit zu dem problem finde. ich habe deshalb wieder den eintrag geändert. kennt sich jemand sicher aus? -- Schwarze feder 13:22, 25. Okt 2005 (CEST)
Wird hier in schöner Regelmäßigkeit von einem zum anderen geändert. Ich bin auch keine Expertin, weiß aber von einem Freund, der Jurist ist, dass es nicht "DAS" Gleichberechtigungsgesetz gibt, sondern dass die einzelnen Sachen über die Gesetzbücher verstreut sind. Möglicherweise liegt das Problem darin? --Barb 13:46, 25. Okt 2005 (CEST)
Nein, ist doch ganze einfach: Art. 79 Abs. 3 GG:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Die Ewigkeitsgarantie bezieht sich (unter anderem) nur auf die Artikel 1 und 20. Da Artikel 3 nicht dazugehört, unterliegt er auch nicht der Ewigkeitsgarantie. Sonst hätte ja vor einigen Jahren der Artikel 3 Abs. 2 nicht mit Satz 2 ergänzt werden dürfen. -- Kaczinski
[Bearbeiten] zur Definition
- Diskriminierung: jemand wird wegen seiner Rasse, seines Geschlechts etc. rechtlich benachteiligt
- Privilegierung: jemand wird aus den genannten Gründen rechtlich bevorzugt.
wieso rechtlich? wo ist das so definiert? gibt es auch hiervon abweichende definitionen? wenn ja, wo? -- Schwarze feder 17:10, 25. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Wortfeld »Gleich«
Zum Wortfeld »Gleich« und sinnverwandten Begriffen gibt es inzwischen einige Artikel, die in ihrer Gesamt- und Verstreutheit eher verwirren, weil die Zusammenhänge nicht so klar werden. Es dürften auch noch viele wichtige Aspekte fehlen. Kurzer und unvollständiger Überblick (mit ein paar Anmerkungen):
- Gleichberechtigung --- soziologisch angeblich das, was man auch unter Gleichstellung verstehen kann.
- Gleichheitssatz --- juristischer Text mit methodischen Hinweisen.
- Gleichheit --- sehr allgemein, bisher aber eher eine Begriffsabgrenzung verschiedener Gebiete (Mathematik, Farben, Rechtswissenschaft)
- Gleichbehandlung --- enthält praktisch nur einen Stub über das dt. Betriebsverfassungsgesetz. So schon sehr skurril.
- Gleichstellung --- aufgeteilt nach verschiedenen Benachteiligungsformen. Erscheint mir ungünstig, weil die Grundfragen möglicherweise doch im wesentlichen gleich sind.
- Chancengleichheit --- in einigen Punkten noch nicht klar gegenüber dem Verbot der Diskriminierung abgegrenzt.
- Diversity Management --- im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung offenbar eine spezielle Form, die Chancengleichheit herbeizuführen und damit zugleich die Unternehmenskultur zu verbessern.
- Diskriminierung --- offensichtlich die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, wobei man unterscheiden kann zwischen faktischer/willkürlicher oder mittelbarer/unmittelbarer Diskriminierung.
- Integration (Soziologie) --- bisher nicht besonders verständlich erklärt.
In Diskriminierung habe ich bereits angeregt, einige Zusammenhänge aufzunehmen. Der Zusammenhang zwischen den Begriffen (und möglicherweise eine Struktur) könnte etwa dadurch hergestellt werden, dass unterschieden wird nach:
- allgemein/speziell: Gleichheit gegenüber Chancengleichheit
- sachliche Gegensätze: Gleichstellung oder positive Diskriminierung gegenüber Diskriminierung
- aktiv/passiv: Chancengleichheit gegenüber Gleichbehandlung
- dynamisch/statisch: Gleichheit gegenüber Gleichstellung
Soweit erst einmal nur ein paar Anregungen, die Sache etwas zu strukturieren. Da sich einerseits viele Zusammenhänge nicht mit dem Wortfeld »Gleich« erfassen lassen, andererseits an diesen Fragen verschiedene Fachbereiche (u.a. Politik, Soziologie, Recht) beteiligt sind, wird es schwierig sein, die weiteren Artikel aufzuspüren und umfassend zu strukturieren. Mit einem Portal wäre das vielleicht einfacher – bisher scheint es dazu keins zu geben.
--Nick1964 20:46, 23. Mai 2006 (CEST)