Graduiertenkolleg
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Ein Graduiertenkolleg (auch Promotionskolleg oder Doktoratskolleg, in der Schweiz auch Pro*Doc) ist ein befristetes, systematisch angelegtes Studien- und Forschungsprogramm. Organisiert und finanziert werden derartige Programme sowohl von Universitäten als auch von parteinahen Stiftungen. In Deutschland finanziert insbesondere die Deutsche Forschungsgemeinschaft Graduiertenkollegs. In Österreich fördert der Wissenschaftsfonds (FWF) die Einrichtung von Doktoratskollegs. In der Schweiz finanziert unter anderem der Schweizerische Nationalfonds Graduiertenkollegs.
Betreut von mehreren Hochschullehrern können Doktoranden sich themenzentriert in einen umfassenden Forschungszusammenhang einarbeiten. Ziel der Kollegs ist zum einen, die wissenschaftliche Forschung inhaltlich zu bündeln, zum anderen aber auch, die Arbeit der Doktoranden organisatorisch zu strukturieren.
In der Regel werden Doktoranden angestellt oder erhalten ein Stipendium. Meist beinhaltet ein Graduiertenkolleg regelmäßige Lehrveranstaltungen, Speziallehrveranstaltungen, Seminare, Kolloquien oder Workshops.
Neben formell eingerichteten Graduiertenkollegs sind in einigen Fachbereichen auch Initiativen von Nachwuchswissenschaftlern entstanden, die ohne Professoren ein Kolloquium abhalten, und sich gegenseitig unterstützen.
Es gibt auch interuniversitäre Graduiertenkollegs und länderübergreifende Kooperationen, wie beispielsweise das Virtuelle Graduiertenkolleg, in dem Doktoranden aus Freiburg, Münster und Tübingen zusammenarbeiten.
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[Bearbeiten] Vorteile der Teilnahme an einem Graduiertenkollegs
Die Promotionsstipendien im Rahmen der Graduiertenkollegs unterstützen eine zügige Promotion, da keine Arbeitszeit in die Finanzierung des Lebensunterhalts investiert werden muss. Die Zusammenarbeit mit anderen Doktoranden und Dozenten kann ein Graduiertenkolleg zu einer für alle Teilnehmer Gewinn bringenden Diskussionsplattform machen. Des weiteren erhalten Doktoranden durch Graduiertenkollegs oft eine besonders intensive Betreuung, beispielsweise durch Forschungskolloquien und Sommerschulen.
[Bearbeiten] Nachteile der Teilnahme an einem Graduiertenkollegs
In vielen Graduiertenkollegs werden die Doktoranden nicht angestellt, sie bekommen lediglich ein Stipendium ohne soziale Absicherung. Diese Vorgangsweise, die nicht mit der Europäische Charter für Forscher vereinbar ist, hat zahlreiche Implikationen, die im Folgenden angeführt sind. Bei anderen Modellen von Graduiertenkollegs, beispielsweise bei den Doktoratskollegs des FWF ist allerdings sehr wohl eine reguläre Anstellung vorgesehen.
- Zahlungen in die gesetzliche oder eine private Rentenkassen müssten selbstständig erbracht werden. Hierbei wäre zu unterstreichen, dass aufgrund der relativ geringen Stipendiumshöhe von der gesetzlichen Rentenkasse abzusehen ist. Auch eine private Rentenversicherung sollte mit äußerster Vorsicht genossen werde, da nach Ablauf des Stipendiums, die monatlichen Beiträge weiter zu entrichten sind. Auch sind viele soziale Absicherungsmodelle (z.B.: Riester Rente) gar nicht möglich.
- Es werden keine Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung getätigt, so dass nach dem Ablaufen des Stipendiums keine finanzielle Hilfe vom Staat erfolgt (Arbeitslosengeld). Eine freiwillige Zahlung der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich, da keine selbständige Tätigkeit neben der Promotion zugelassen ist, bzw. die Alterseinschränkung des Graduiertenkollegs eine selbständige Vorsorge unterbindet.
- Zudem begründet ein Stipendium im Rahmen eines Graduiertenkollegs kein Arbeitsverhältnis, wodurch ein Sonderstatus vor dem Gesetzgeber eintritt. Leider ist in Deutschland versäumt worden, den Krankenkassen einen Rahmen zu setzen, wie Promotionstipendiate einzuordnen sind. Demzufolge unterscheiden sich die monatlichen Beiträge um bis zu 25%. Im Allgemeinen empfiehlt es sich hier zu vergleichen und ggf. Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten. Es sind in etwa 15% (Kranken- + und Pflegeversicherung) der Grundförderung zu entrichten, ggf. werden jedoch Zulagen auch voll berücksichtigt.
- Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Stipendiate im Graduiertenkolleg keine Mitarbeiter der Universität bzw. der jeweiligen Institution sind. Eine Unfallversicherung besteht demzufolge nicht. Mittels Immatrikulation als Promotionstudent greift die Unfallversicherung der Universität, jedoch nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Promotion. Dozententätigkeit und Praktikumbetreuung sind in der Regel nicht inbegriffen. Auch hier gilt eine private Vorsorge zu treffen.
- Bisweilen werden auch Vergütungen für zusätzliche Tätigkeiten, für das Halten von Lehrveranstaltungen, vom Stipendium abgezogen.
[Bearbeiten] Siehe auch
Doktorat, PhD, Nachwuchsforscher, EURODOC, Europäische Charta für Forscher, Stipendium
[Bearbeiten] Externe Seiten
- Portal für Mitglieder des Graduiertenkollegs Ermöglicht einen interdisziplinären Austausch für Wissenschaftler aus aller Welt