Grafen von Hohnstein
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Die Grafen von Hohnstein (ursprünglich von Honstein) traten ab der Mitte des 12. Jahrhunderts, zunächst noch als Herren von Ilfeld, in Urkunden auf. Im Jahre 1184 trat erstmals ein Graf Elger von Hohnstein in einer Urkunde des Klosters Walkenried als Zeuge in Erscheinung. Die Keimzelle ihrer Grafschaft ist das Gebiet um Ilfeld und Neustadt mit der Burg auf dem Hohnstein. Die Grafen bauten ihr Territorium bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts stark aus, so dass sie als die bedeutendsten Grafen am Südharz angesprochen werden konnten, noch vor den Grafen von Schwarzburg und den Grafen zu Stolberg. Ende des 13./Anfang des 14. Jahrhunderts begann das Haus Honstein, sich in mehrere Linien aufzuspalten.
Im Jahr 1356 erlosch die Linie Hohnstein-Sondershausen im Mannesstamm, als Erbe traten die Grafen von Schwarzburg in Erscheinung. 1373 teilten die Linien Hohnstein-Kelbra-Heringen und Hohnstein-Lohra-Klettenberg die Grafschaft untereinander auf, wobei die Stammgrafschaft mit der gleichnamigen Burg weiter gemeinsamer Besitz bleiben sollte (sie fiel 1412/17 an die Grafen zu Stolberg).
Während die Linie Kelbra-Heringen sich später weiter aufteilte, jedoch bis Ende des 15. Jahrhunderts alle Besitzungen am Südharz abgab, regierten die Grafen von Hohnstein weiter in der Linie Lohra-Klettenberg. Sie erweiterten ihre Besitzungen nochmals im 16. Jahrhundert um die Grafschaften Scharzfeld und Lauterberg. Mit der Grafschaft Lauterberg hatten die Honsteiner zugleich Zugriff auf das Bergbaurevier von Sankt Andreasberg, wo sie 1521 die erste Bergfreiheit ausriefen.
Mit dem Tode Ernsts VII. im Jahre 1593 erlosch das Haus Hohnstein im Mannesstamm. Die Grafschaften Scharzfeld und Lauterberg zog der Herzog von Grubenhagen († 1596) als erloschene Lehen ein, so dass nur noch die Herrschaften Lohra und Klettenberg übrigblieben. Aufgrund einer seit 1433 bestehenden Erbverbrüderung traten die Grafen von Schwarzburg und zu Stolberg das Erbe an, wurden jedoch vom Lehnsherrn, dem Bischof von Halberstadt, gewaltsam vertrieben. Die Grafen klagten vor dem Reichskammergericht, gelangten jedoch trotz mehrerer Urteile zu ihren Gunsten erst 1632 in den Besitz eines Teils der Herrschaften Lohra und Klettenberg. Der andere Teil verblieb beim Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel verblieb. Durch die kriegerischen Ereignisse wechselte aber die Herrschaft über die Grafschaft noch mehrmals. Bei Abschluss des Westfälischen Friedens 1648 war die ehemals Hohnsteiner Besitzungen schwedisch besetzt. Sie wurde im Friedensvertrag von Osnabrück als Teil des Fürstentums Halberstadt dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen und blieb von da an bis 1945 – ausgenommen die französische Herrschaft 1807 bis 1813 – in brandenburg-preußischem Besitz.
Der Name Grafschaft Hohenstein bezeichnete im 19. Jahrhundert zwei verschiedene Gebiete: zum einen die preußische Grafschaft (aus der Linie Honstein-Lohra-Klettenberg entstanden), zum anderen die ehemalige Stammgrafschaft Honstein um Ilfeld und Neustadt, die aus dem Besitz der Stolberger Grafen 1803 teilweise welfisch geworden war und ab 1815 im Königreich Hannover zunächst unter dem Namen Provinz Honstein, dann Grafschaft Honstein und schließlich Amt Honstein geführt wurde. Nachdem Preußen 1866 Hannover als Provinz eingegliedert hatte, trat 1885 eine Verwaltungsreform in Kraft, bei der das Amt Honstein mit dem Amt Elbingerode zum Kreis Ilfeld vereinigt wurde (beide Ämter waren voneinander durch braunschweigisches Gebiet getrennt). Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Ilfeld aufgeteilt: Das alte Amt Hohnstein wurde dem Kreis Grafschaft Hohenstein im Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen angegliedert, das alte Amt Elbingerode dem Kreis Wernigerode im Regierungsbezirk Magdeburg (ebenfalls Provinz Sachsen).
Den Titel Graf von Honstein trugen/tragen u. a. die Grafen zu Stolberg und die Grafen von Schwarzburg (beide Häuser beerbten die Hhonsteiner am Südharz nahezu vollständig), die Grafen von Thun (aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges), die Grafen von Sayn-Wittgenstein (aus der Zeit nach dem Westfälischen Frieden) sowie die Herzöge von Braunschweig und die Könige von Preußen.
[Bearbeiten] Literatur
- Josef Dolle (Bearb.): Urkundenbuch des Klosters Walkenried, Band 1. Von den Anfängen bis 1300, Hannover 2002 – ISBN 3-7752-6010-2
- Johann Gottfried Hoche: Vollständige Geschichte der Grafschaft Hohenstein, der Herrschaf-ten Lohra und Klettenberg, Heringen, Kelbra, Scharzfeld, Lutterberg, der beiden Stifter Ilfeld und Walkenried, nebst einer statistischen Beschreibung des preußischen Anteils an dieser Grafschaft, Halle 1790 (Nachdruck Nordhausen 2000)
- Karl Meyer: Chronik der Grafschaft Hohnstein-Clettenberg-Lohra. Urkundliche Nachrichten über den Kreis Nordhausen und über die in ihm liegenden Oerter, Nordhausen 1875
- Karl Meyer: Die Burg Hohnstein, Leipzig 1897
- Heinrich Heine (Bearb.): Geschichte von Nordhausen und dem Kreise „Grafschaft Hohenstein“. Hannover, Berlin 1900
- Ernst Schubert: Die Harzgrafen im ausgehenden Mittelalter. – In: Rogge, Jörg und Uwe Schirmer (Hrsg.): Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200 bis 1600). Formen – Legitimation – Repräsentation, Leipzig 2003
- Gerhard Möller: „Keine Gebietsänderung verlief aber so dramatisch …“ Wie Bad Sachsa und Tettenborn „in den Westen“ gelangten. – In: Beiträge zur Geschichte aus Stadt und Kreis Nordhausen, 30. Band, Nordhausen 2005, S. 121 – 149.
- Jörg Brückner: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen (1210-1815), Verlag Janos Stekovics 2005 - ISBN 3-89923-119-8