Grenzsperrgebiet
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Das Grenzsperrgebiet war ein etwa fünf Kilometer breiter Streifen vor der Grenze der DDR zur Bundesrepublik in das Landesinnere. Touristen durften hier nicht einreisen. Nur die Einreise von Bewohnern, Reisenden in Ferienheimen und der Besuch von Verwandten war mit entsprechenden Ausweisen bzw. Passierscheinen möglich. Ziel war es, möglichen Flüchtlingen die Gelegenheit zu einer Erkundung der innerdeutschen Grenze zu nehmen. Öffentliche Verkehrsmittel, wie die Harzquerbahn, die in ein Grenzsperrgebiet einfuhren, wurden von der Transportpolizei begleitet, die Ausweiskontrollen bei den Reisenden durchführte.