Großfeuerungsanlagenverordnung
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Die Großfeuerungsanlagenverordnung (eigentlich Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen, kurz: 13. BImSchV) ist die 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie definiert Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen aus großen Feuerungsanlagen wie Elektrizitätswerken.
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