Großmeister (Orden)
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Großmeister wurde der höchste Würdenträger von Ritterorden genannt, der somit an der Spitze der Organisation stand (Religiöser Titel).
Der Großmeister der Templer wurde vom Generalkapitel gewählt, mit dessen Zustimmung er auch die restlichen Würdenträger des Ordens wählte. Erst nach Arnaud de Toroga (siehe auch Liste der Großmeister des Templerordens) wurde die Entscheidung durch ein Gremium von dreizehn Wahlmännern getroffen.
Bei den Tempelrittern wurde prinzipiell ein Großmeister aus Outremer gewählt. Konnte man sich nicht auf einen neuen Großmeister aus dem Heiligen Land einigen, fiel die Wahl gerne auf einen spanischen Provinzmeister. Somit war gewährleistet, dass der neue Meister über genug Kampferfahrung verfügte, was durch die permanente Kriegsführung der Templer lebensnotwendig war.
Aufgrund der Ordensregel verpflichteten sich die Mitglieder in allen Belangen zu absolutem Gehorsam gegenüber ihrem Großmeister. Trotz seiner Vorrangstellung war seine Macht durch das Kapitel eingeschränkt. Er hatte somit nicht die Möglichkeit, die Statuten eigenmächtig abzuändern, um seinen Einfluss zu stärken.
Auch an der Spitze des Malteserordens steht ein Großmeister (Großmeister des Malteserordens).
Auch den Großlogen der Freimaurer und dem Orden der Rosenkreuzer steht ein Großmeister vor.
Auch in den heute noch existierenden weltlichen Ritterbünden trägt der Vorsitzende den Titel "Großmeyster".
[Bearbeiten] Literatur
- Alain Demurger: Die Ritter des Herrn : Geschichte der geistlichen Ritterorden. - München, Beck, 2003, ISBN 3-406-50282-2
- Alain Demurger: Die Templer : Aufstieg und Untergang 1120-1314. - München : Beck, 2004, ISBN 3-406-38553-2