Grundbuchauszug
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Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch.
Er wird u. a. benötigt für die Beleihungsprüfung (s.unter Beleihungsunterlagen) sowie vor dem Kauf einer Immobilie.
Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen (§§ 3 Abs.1, 12, 12c GBO)
Voraussetzung für die Anforderung eines Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse (§12 GBO)(Grundbucheinsicht).
Das Grundbuchamt stellt unbeglaubigte sowie beglaubigte Abschriften aus, so kostet
eine unbeglaubigte Abschrift 10,-- EURO, eine beglaubigte Abschrift 18,-- EURO (§ 73 KostO).
Jeder Eigentümer kann persönlich im Grundbuchamt gegen Vorlage seines Ausweises einen Grundbuchauszug mitnehmen, oder eine andere Person dazu bevollmächtigen.
In vielen Bundesländern wurden die Grundbücher bereits digitalisiert, und Notare können Online das Grundbuch einsehen und ausdrucken.
siehe auch: Grundbuch
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