Grundfreibetrag
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In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr § 32a Abs. 1 Nr.1 EStG (Stand: 2005). Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag muss deshalb von Zeit zu Zeit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
Einkommensteuertarif, Freibetrag, Kinderfreibetrag
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