Diskussion:Gutschrift
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Unter einer Gutschrift verstehen doch die meisten aber etwas anderes. Nämlich wenn der Leistende aufgrund einer Reklamation dem Leistungsempfänger eine monetäre Rückerstattung gewährt. Dies passt aber wohl nicht zu obiger Definition. Wenn aber meine Beschreibung keine Gutschrift ist, was ist es dann?
- Das ist ein anderer Gutschriftsaspekt: Die Gutschrift des Leistenden im Anschluss an eine bereits durch den Leistenden gestellte Rechnung. Die Begrifflichkeit wird im Artikel nur teilweise abgedeckt.
- Alle mir bekannten Bedeutungen:
- Gutschrift als Rechnungsersatz, ausgestellt vom Leistungsempfänger. Insb. gebräuchlich bei Kreditoren, die auch gelegentlich Leistungsempfänger (Debitor) sind. Dann braucht kein Debitorenkonto geführt zu werden; die Nettoumsätze werden einfach mit den Forderungen des Kreditors verrechnet.
- Gutschrift, ausgestellt vom Leistenden, als Minderung einer bereits gestellten Rechnung z. B. wg. Mängeln oder Teillieferung
- Gutschrift (Sollbuchung) als Banküberweisung von Kunden (Gegenteil von Lastschrift als Habenbuchung) --Trainspotter 14:33, 27. Jul 2006 (CEST)