Gymnasial- und Studienstiftungsfonds zu Köln
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Die erste Studienstiftung in Köln wurde 1422 von dem Arzt Johann Wesebeder gegründet, der sein Vermögen für die Förderung von Studenten an der zu dieser Zeit gegründeten Universität zu Köln stiftete.
Im Jahr 1789 wurde die Universität im Auftrag der französischen Regierung geschlossen und die damals existierenden 220 Studienstiftungen wurden zum Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds zusammengefasst. Die Stiftungsvermögen blieben damals für Bildung in Köln erhalten, die Zahl der Studienstiftungen wuchs bis 2005 auf 270 Einzelstiftungen an, die, rechtlich unselbstständig, vom Studienstiftungsfonds verwaltet werden. Auch heute können Stiftungen in die treuhänderische Obhut der Stiftungsverwaltung gestellt werden.
Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach der Satzung des Kultusministerium vom 8. Dezember 1964. Die staatliche Aufsicht wird ausgeübt durch die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.