Hamburger Senat 1861–1919
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Hamburger Senat setzte sich ab 1861 aus 24 Mitgliedern zusammen. Davon waren 18 stimmberechtigte Senatoren (de senatu) sowie 6 nicht stimmberechtigte Mitglieder (in senatu), davon ursprünglich 2 Syndici und 4 Senatssekretäre. Dies wandelte sich mit der Zeit. Während die Senatoren von der Hamburger Bürgerschaft auf Lebenszeit gewählt wurden, ernannte der Senat die Sekretäre und Syndici. Es gab keine Fachministerien im heutigen Sinne, sondern der Senat bestimmte, welches Senatsmitglied den speziellen Deputationen, Ämtern und Stiftungen vorstanden. Jährlich wurde innerhalb des Senates die personelle Aufgabenverteilung entschieden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Senatoren
Von den 18 Senatoren mussten 9 eine juristische Ausbildung haben, von den Restlichen sollten mindestens 7 Kaufleute sein. Hier die Senatoren:
[Bearbeiten] Staatssekretäre
Um die Senatoren in ihrer Verwaltungsarbeit zu unterstützen, gehörten dem Senat auch Staatssekretäre an, diese waren die höchsten Hamburger Beamten, die Syndici und Sekretäre. Verdiente Sekretäre konnten zum Syndikus aufsteigen. Gelegentlich wurden Mitarbeiter aber auch zu Senatoren gewählt.
Lappenberg, Beneke und Hagedorn waren laut Titel "Vorsteher des Senatsarchiv", Leiter des Hamburger Staatsarchivs wäre die aktuelle Amtsbezeichnung.
[Bearbeiten] Erster Bürgermeister
Jährlich wurde vom Senat bestimmt, welcher der juristischen Senatoren Erster Bürgermeister und damit Präsident des Senates sein sollte. Normalerweise wählte der Senat nach folgendem Muster
Jahr | 1. Bürgermeister | 2. Bürgermeister | „Ruhejahr“ |
---|---|---|---|
1 | Senator A | Senator B | Senator C |
2 | Senator B | Senator C | Senator A |
3 | Senator C | Senator A | Senator B |
4 | Senator A | Senator B | Senator C |
Ausnahmen von dieser Regel sind Max Theodor Hayn und William Henry O'Swald, die beide verdiente Kaufleute waren und stellvertretende Bürgermeister wurden. Der Amtsinhaber sollte regelmäßig wechseln, damit keine Machtkonzentration entstand. Laut Verfassung war die maximale Amtszeit am Stück auf zwei Jahre begrenzt.
Der Erste Bürgermeister leitete die Senatssitzungen und hatte, wenn bei Abstimmungen Stimmengleichheit herrschte, eine zusätzliche Stimme, außerdem repräsentierte er den Senat nach außen.
[Bearbeiten] Senatorenwahl
Wenn ein Senator verstorben war, musste innerhalb von zwei Wochen ein neuer Senator gewählt werden. Dafür wurde eine Kommission gebildet aus 4 vom Senat bestimmten Senatoren und 4 von der Bürgerschaft gewählten Bürgerschaftsmitgliedern. Diese Kommission musste sich dann auf 4 Kandidaten einigen, gelang dies nicht, wurde zur nächsten Bürgerschaftssitzung eine neue Kommission eingesetzt. Wenn sich die Kommission auf 4 Kandidaten geeinigt hatte, strich der Senat zwei Kandidaten, und einen der verbleibenden 2 Kandidaten konnte die Bürgerschaft dann zum Senator wählen.
[Bearbeiten] Gehalt
Es gab deutliche Gehaltsunterschiede innerhalb des Senats, die auf die Wichtigkeit der einzelnen Ämter und Ausbildungen hinweist. 1892 verdiente ein kaufmänischer Senator 12.000 Mark im Jahr, ein juristischer Senator 25.000 Mark, ein Syndikus zwischen 16.000 - 18.000 Mark je nach Länge der Dienstzeit. Der Stellvertretender Bürgermeister erhielt 1892 28.000 Mark und der erste Bürgermeister 30.000 Mark pro Jahr. Zum Vergleich: das zum Überleben erforderliche Mindesteinkommen wurde für 1888 mit 1.040 Mark pro Jahr geschätzt, 1890 haben ca. 70% der arbeitenden Bevölkerung Hamburgs weniger als 900 Mark im Jahr verdient.
[Bearbeiten] Ende 1919
In den Jahren 1916 bis 1917 hatte der Senat versucht, das Wahlrecht zur Bürgerschaft zu reformieren, vergebens. So wurde die bestehende Ordnung im November 1918 mit der Novemberrevolution zerstört. Der Arbeiter- und Soldatenrat für Groß-Hamburg übernahm am 6. November 1918 nach kurzen Kämpfen mit zehn Toten die Macht in Hamburg. An der Spitze dieses Rates standen seit dem 12. November 1918 Heinrich Laufenberg und Wilhelm Heise. Diese setzten den Senat am selben Tag ab. Sie setzten ihn aber am 18. November 1918 als rein administrative Körperschaft wieder ein. Zwar gewann der Senat an Macht zurück, konnte aber die demokratischen Veränderungen nicht mehr aufhalten. Das alte System wurde endgültig abgeschafft, als am 16. März 1919 demokratische Bürgerschaftswahlen durchgeführt wurden, der alte Senat am 27. März geschlossen zurücktrat und die neugewählte Bürgerschaft am 28. März 1919 einen neuen Senat wählte. Senatoren waren jetzt von der Bürgerschaft abhängig. Bis 1921 wurde an einer neuen Verfassung gearbeitet.
[Bearbeiten] Sonstiges
Bis 1860 war der offizielle Name der Hamburger Regierung Rat. 1859 - 1860 wurde die Hamburger Verfassung reformiert, und seit 1861 wurde die Regierung Senat genannt.
[Bearbeiten] Quelle
- Adolf Buehl: Aus der alten Ratsstube: Erinnerungen 1905 - 1918, Hamburg 1973, ISBN 3767202271
- Richard J. Evans: Tod in Hamburg, Reinbek 1990, ISBN 3-498-01648-2
- Hamburgischer Staats-Kalender & (ab 1895) Hamburgisches Staatshandbuch
- Bürgerschaftssitzungsprotokolle
Senat 1861-1919 · Senat 1919-1933 · Senat Krogmann · Senat Petersen (ernannt) · Senat Brauer I · Senat Brauer II · Senat Sieveking · Senat Brauer III · Senat Nevermann I · Senat Nevermann II · Senat Weichmann I · Senat Weichmann II · Senat Weichmann III · Senat Schulz I · Senat Schulz II · Senat Klose I · Senat Klose II · Senat von Dohnanyi I · Senat von Dohnanyi II · Senat von Dohnanyi III · Senat von Dohnanyi IV · Senat Voscherau I · Senat Voscherau II · Senat Voscherau III · Senat Runde · Senat von Beust I · Senat von Beust II