Handelsname
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Ein Handelsname ist die (meist geschützte) Bezeichnung eines Artikels, eines Herstellungsverfahrens, einer chemischen Verbindung oder Ähnliches. Besonders auffällig wird die Verwendung von Markennamen in der Chemie, weil die korrekten chemischen Bezeichnungen relativ schwer zu merken sind.
Zahnbürstenborsten und Damenstrumpfhosen werden überwiegend aus der Plaste Polyamid hergestellt. Nach der Erfindung 1935 in den USA wurde der Name Nylon erfunden. Drei Jahre später wurde die (fast) gleiche Verbindung in Deutschland hergestellt und Perlon genannt. Nach 1945 kam in der DDR noch der Handelsname Dederon als bekannter Vertreter hinzu. Chemisch gesehen ist auch Kevlar Polyamid.
Während Handelsnamen weit verbreitet und geläufig sind, setzen sich die korrekten Bezeichnungen manchmal nur in Kreisen der Techniker und Ingenieure durch. Prominentes Beispiel hierfür ist der Handelsname Styropor welcher im deutschsprachigen Raum gemeinhin für geschäumtes Polystyrol gebräuchlich ist.
In der ehemaligen DDR und den Staaten des RGW war die Situation aufgrund fehlender Konkurrenz und der Monopolstellung staatlicher Chemieindustrie anders, es waren nur sehr wenige Handelsnamen im Gebrauch, das oben genannte Dederon und Dralon für Polyamid, Sprelacart für Aminoplaste, Piacryl für Polymethakrylat (in der BRD Plexiglas) und einige andere.
Während es in der ehemaligen DDR üblich war, Schaumpolystyrol zu sagen, bringt die Nennung dieses Namens bei vielen Menschen in den anderen deutschsprachigen Gebieten, manchmal selbst unter Ingenieuren, unverständliche Blicke weil sich Styropor als allgemeingültig durchgesetzt hat. Strenggenommen war dieser Baustoff nur dann Styropor, wenn das Grundgranulat von der Fa. BASF hergestellt wurde. Heute dürfen nur Unternehmen, welche die Auflagen des IVH (Industrieverband Hartschaum e. V.) erfüllen, ihre Produkte Styropor nennen.
Als weiteres bekanntes Beispiel kann man Acetylsalicylsäure (Abk. ASS) nennen, welche als Aspirin bekannt geworden ist.
[Bearbeiten] Nicht geschützte Handelsnamen
Neben den Markennamen werden im Lebensmittel- und Blumenhandel nach Marketing-Gesichtspunkten ausgewählte, ansonsten unübliche Bezeichnungen für die Waren verwendet, z.B. „Flugente“ für die Warzenente, „Forellenstör“ für den Seeteufel, „Seeaal“ für den Dornhai und für den Seewolf der passende, aber von der Wissenschaft für einen kleinen Süßwasserfisch reservierte Name „Steinbeißer“. Auch die heute übliche Bezeichnung „Seelachs“ für den Köhler beruht auf solchem Marketing.