Handelswechsel
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Der Handelswechsel dient der Finanzierung von Wareneinkäufen.
Auch bei der Zahlung mit Wechsel entsteht ein Lieferantenkredit. Der Warenverkäufer (Wechselaussteller) räumt dem Käufer (Bezogener) für die Laufzeit des Wechsels (gewöhnlich bis zu drei Monaten) ein Zahlungsziel ein. Der Einkauf wird durch den Weiterverkauf der Waren bzw. der daraus gefertigten Produkte finanziert.
Nachteilhaft ist dabei, dass der Käufer die Vergünstigung des Skontoabzugs verliert. Deshalb ist dieser Kredit vor allem für Betriebe von Bedeutung, deren Liquidität gering ist und die nicht genügend Sicherheiten besitzen, um Bankkredite beanspruchen zu können. Vorteilhaft ist die besondere Verbriefung der Forderung, die ein hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich der Zahlung für den Wechselaussteller mit sich bringt. Die Forderung kann relativ einfach übertragen werden. Der Bezogene ist verpflichtet den entsprechenden Geldbetrag an die in der Wechselurkunde genannte Person zu zahlen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Wechselgesetz festgelegt.
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