Heinrich Stoll (Jurist)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Heinrich Stoll (* 1891 in Weinheim; † 1937 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.
Er promovierte 1921 in Bonn und habilitierte sich 1923 in Heidelberg. Ab 1927 war er Professor für Bürgerliches Recht und römisches Recht in Tübingen.
Stoll ist vor allem für seine Arbeiten auf dem Gebiet des Schuldrechts bekannt. In seinem 1936 erschienen Buch "Die Lehre von den Leistungsstörungen" prägte er den Begriff der Leistungsstörung, der heute eine der Grundkategorien des Schuldrechts darstellt. Das Buch gab Stolls Überlegungen zu einer Reform des Schuldrechts wieder, die er im Auftrag der Akademie für Deutsches Recht entwickelt hatte.
Personendaten | |
---|---|
NAME | Stoll, Heinrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Rechtshistoriker |
GEBURTSDATUM | 1891 |
GEBURTSORT | Weinheim |
STERBEDATUM | 1937 |
STERBEORT | Tübingen |