Heiratsvermittlung
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Durch eine Heiratsvermittlung lernen sich Paare statt zufällig, gezielt kennen, um später eine Heirat einzugehen. Früher geschah dieser Vorgang häufig unter Zwang, was in unterentwickelten Regionen noch heute Brauch ist. Die Heiratsvermittlung ist in sehr vielen Kulturen anzutreffen.
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[Bearbeiten] Formen
Da die Stiftung einer Verschwägerung durch einen Eheschluss eine große Bedeutung für Familien haben kann, gab es in zahlreichen Kulturen, auch in Europa, zur Erkundung und Sondierung berufliche oder beauftragte Heiratsvermittler/innen (Brautwerber, im Ostjudentum Schadchen) - so dass die eine Braut suchende Familie oder ein auf die Brautschau gehender junger Mann bei Misserfolg sich eine Beschämung ersparte.
Der Heiratsvermittlung dienten gezielt auch zahlreiche Institutionen, wie z.B. Bälle in Adel und Bürgertum oder sonntägliche Promenaden auf der Hauptstraße der Städte, wovon noch Straßennamen (etwa der Jungfernstieg in Hamburg) zeugen.
Die moderne kommerzielle Ehevermittlung geht hingegen stärker davon aus, dass Singles eine eigene Partnersuche für wenig aussichtsreich halten.
[Bearbeiten] Rechtliches
Das deutsche Privatrecht stellt die Bezahlung dieser Dienstleistung, den "Ehemäklerlohn", wegen des hochpersönlichen Charakters der traditionalen Ehevermittlung nicht zu den im Normalfall geschuldeten und einklagbaren Entgelten für Dienstleistungen, sondern ähnlich wie die Spiel- und Wettschulden: Diese muss man gesetzlich nicht bezahlen, kann sie also als Ehemakler auch nicht einklagen. Hat, wer einen Ehepartner suchte, den Ehemäklerlohn aber bereits bezahlt, darf sie/er sie nicht deswegen zurück fordern, weil gar keine Schuld bestanden habe, kann also nicht auf Rückerstattung klagen. Deswegen ist hier Vorkasse die Regel.
Es kann jedoch auch der Straftatbestand des Betruges vorliegen, nämlich wenn der Vermittler von vorn herein nicht vorhatte, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, sondern nur die Vorkasse einbehalten hat.
[Bearbeiten] Kritik
Professionelle Heiratsvermittler haben in Deutschland aufgrund regelmäßig aufgedeckter Fälle von Betrug und einseitig auf Erzielung von Einnahmen - beispielsweise durch überhöhte Entgelte, den Kunden benachteiligende Vertragsklauseln oder Vortäuschung einer Vertragserfüllung durch die Vermittlung von "Partnern", die für die Vermittlung arbeiten und von vorn herein keine Beziehung zu dem Kunden suchen, einen schlechten Ruf.
Bei der Vermittlung von Frauen aus ärmeren Bevölkerungsschichten von asiatischen Ländern, Russland u.ä. geht die Heiratsvermittlung teilweise fließend in Frauenhandel über (siehe: Katalogehe).
Seriös arbeitenden Unternehmen wird dadurch die Arbeit erschwert.