Brautwerbung
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Als Brautwerbung wird die auf sozialen Tausch und eine so begründete soziale Beziehung gerichtete individuelle Willensbekundung bezeichnet, eine Frau zur Braut zu nehmen.
Die psychologischen und materiellen Bedingungen der als angemessen betrachteten Brautwerbung hängen in besonderem Maße von den individuellen kulturellen und geschichtlichen Konventionen der sozialen Umgebung ab. Im Allgemeinen wird Brautwerbung mit der Absicht unternommen, eine Ehe einzugehen bzw. eine dieser voraus gehende Verlobung zu begründen.
Umgangssprachlich werden nicht ernstgemeinte Bemühungen zur Brautwerbung als Flirt oder Anmache bzw. in Anlehnung an die animalische Brautwerbung als Balz bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
- für weitergehende, geschlechtsneutrale Betrachtung: Partnerwahl,
- Heiratsvermittlung,
- Verlöbnis,
- Werbung.