Induktionsschleife
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In der Straßenverkehrstechnik versteht man unter einer Induktionsschleife eine große, in die Fahrbahndecke eingelassene Drahtschleife, die zur Fahrzeugerkennung genutzt wird.
[Bearbeiten] Anwendung
Induktionsschleifen werden an Lichtsignalanlagen (LSA) oder an Schranken zu Parkhäusern benutzt, um zu erkennen, ob sich ein Fahrzeug davor befindet.
Verkehrsabhängige LSA-Steuerungen schalten die betreffende Fahrtrichtung nur dann auf Grün, wenn ein Fahrzeug erkannt wurde. Zusätzlich kann je nach Art der Steuerung die Grünzeit so weit verlängert werden, bis im Fahrzeugstrom eine Lücke erkannt wird.
Durch eine nach der Haltlinie verlegte Induktionsschleife kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug in die Kreuzung eingefahren ist. Rotlichtverstöße können so automatisch erkannt werden. Siehe Geschwindigkeitsüberwachung.
Mit Hilfe einer Induktionsschleife ist es möglich, die detektierten Fahrzeuge nach Typ zu unterscheiden (z. B. Pkw, Krad, Lkw, Bus). Mit einer Doppelschleife (zwei Induktionsschleifen, die in kurzem Abstand hintereinander verlegt wurden) kann zudem die Geschwindigkeit bestimmt werden.
[Bearbeiten] Funktionsweise
Die Induktionsschleife wirkt als Spule. Sie wird parallel zu einem Kondensator geschaltet und bildet so einen Schwingkreis, dessen Resonanzfrequenz vom Kondensator (fest gegeben) und der Induktivität der Spule (der Induktionsschleife) abhängt. Befindet sich ein metallischer Gegenstand (z. B. ein Fahrzeug) im Bereich der Induktionsschleife, ändert sich dadurch die Resonanzfrequenz des Schwingkreises. Dies wird von der Elektronik ausgewertet.