Inkompatibilität
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Inkompatibilität, auf Deutsch Unverträglichkeit bedeutet, dass zwei oder mehr Dinge nicht zusammenpassen, unverträglich oder unvereinbar sind.
- Der Begriff wird beispielsweise in der Politik verwendet, wenn eine Person nur ein einziges öffentliches Amt oder entweder ein Amt oder ein Mandat als Abgeordneter innehaben darf. Diese Trennung ist ein Element der Gewaltenteilung. Eine Inkompatibilität besteht beispielsweise zwischen dem Amt als Bundespräsident und einem Mandat im Bundestag, der Bundeskanzler und die Minister sind hingegen normalerweise auch Abgeordnete.
- Auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene gilt der "Grundsatz der Inkompatibilität", also die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.Dieser Grundsatz resultiert aus dem Grundgedanken der Gewaltenteilung, also dass eine Person, die bei der Entstehung und Verabschiedung eines Gesetzes mitwirkt, also z.B. ein Abgeordneter oder ein Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglied (Legislative), nicht gleichzeitig auch für die Durchführung und Beachtung dieser Vorschrift (Exekutive) zuständig sein darf. Genaueres ist in den Kommunalwahlgesetzen der einzelnen Bundesländer (KWahlG) nachzulesen.
- Der Begriff wird auch in der Medizin benutzt, beispielsweise im Bezug auf Medikamente oder Blutgruppen.
- Der Begriff wird auch in der Technik genutzt, wenn zwei Geräte, beispielsweise von verschiedenen Herstellern, nicht miteinander funktionieren.
- Bezeichnung für Polymersysteme, die sich unter bestimmten Bedingungen nicht miteinander vermischen, sondern sich von einander trennen. Man bezeichnet die Polymere dann als inkompatibel miteinander.
Siehe auch: Kompatibilität
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