Interregnum
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Interregnum (lat. „Zwischenregierung“) bezeichnet eine Übergangsregierung oder den Zeitraum, in dem eine solche herrscht; insbesondere in Wahlmonarchien die Zeit zwischen dem Abdanken oder Ableben eines Regenten und der Amtsaufnahme seines Nachfolgers.
- Im Römischen Reich die Regierung des Interrex und die kaiserlose Zeit zwischen 465 und 467.
- In Japan mit der Regentin Jingū in der Zeit von 209 bis 270.
- In der Geschichte Deutschlands in etwa der Zeitraum von 1245/1250 (Absetzung bzw. Tod Friedrichs II.) bis zur Thronbesteigung Rudolfs von Habsburg im Jahre 1273, detaillierte Informationen siehe Interregnum (HRR).
- In der Geschichte Österreichs die Zeit zwischen dem Aussterben der männlichen Linie der Babenberger 1246 bis zur Wahl Ottokar Přemysls 1256 zum österreichischen Herzog. Die Habsburger, die nach dem Sieg Rudolf von Habsburgs in der Schlacht auf dem Marchfeld 1278 an die Macht kamen, erkannten die Herrschaft Ottokars allerdings nicht an, weshalb in vielen Quellen auch die Zeit zwischen 1256 und 1278 zum Interregnum gerechnet wird.
- Das Osmanische Interregnum zwischen 1402 und 1413.
- In der Geschichte Portugals die Zeit zwischen dem Aussterben des Hauses Burgund und der Thronbesteigung Johann von Avis, 1383 bis 1385.
- In der Geschichte Aragoniens die Zeit zwischen dem Tode Martins I. und der Thronbesteigung Ferdinands I. (1410-1412).
- Das englische Interregnum 1649-1660, zwischen den Regierungsperioden von Charles I. und Charles II.
- In der katholischen Kirche die Sedisvakanz.
- In der niederländischen Geschichte die Herrschaft von Prinz Wilhelm VI. von Oranien-Nassau (1. Dezember 1813-1816. März 1815) als Souverän, bevor dieser nach dem Wiener Kongress zum König Wilhelm I. ausgerufen wurde.
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