Islamische Anleihe
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Unter islamischen Anleihen werden Anleihen verstanden, die das islamische Zinsverbot umgehen.
Streng gläubigen Moslems ist die Annahme von Zinsen für verliehenes Geld verboten. Ausdrücklich erlaubt der Koran jedoch die Verteilung von Gewinnen. Um das Zinsverbot zu umgehen, müssen die Zinszahlungen durch „religionsverträgliche“ Gewinngutschriften ersetzt werden. Islamischen Anleihen sind damit ein Instrument des Islamic Banking.
[Bearbeiten] Beispiele
- Malaysia hat 2002 eine Nullkuponanleihe, d. h. eine Anleihe mit einem Zinssatz von 0%, begeben, deren Geld in islamverträgliche Investitionen (keine Alkoholproduktion, keine Schweinefleischverarbeitung etc.) fließen soll. Die Rückflüsse aus den Investitionen werden als Gewinne deklariert, die zum Laufzeitende der Anleihe auf die Anleihebesitzer aufgeteilt werden. (Im Prinzip eine frei verzinsliche Anleihe mit zum Laufzeitende kumulierter Zinszahlung.)
- Sachsen-Anhalt hat 2004 ein Anleihekonstrukt begeben, in dem schuldrechtlich die Nutzungsrechte von Immobilienvermögen des Landes an eine niederländische Stiftung übertragen werden. Dafür erhält das Land eine einmalige Zahlung, was einer Kreditaufnahme gleichkommt. Die niederländische Stiftung vermietet das Vermögen gegen jährliche Mietraten an das Land zurück, die somit den Zinszahlungen einer normalen Anleihe entsprechen. Zur Finanzierung des Kaufs der Nutzungsrechte emittiert die niederländische Stiftung Treuhandzertifikate (islamische Anleihen) an arabische Investoren. Das islamische Zinsverbot wird dadurch umgangen, dass die Mietraten als Gewinnverteilung gelten, die aus einer wirtschaftlichen Leistung resultieren. Am Laufzeitende erwirbt das Land die Nutzungsrechte durch einmalige Rückzahlung der Summe aus 2004 zurück, wodurch die niederländische Stiftung das Kapital erhält, das sie den arabischen Investoren zurückzuzahlen hat. (Im Prinzip eine festverzinsliche Anleihe.)