Jahresbescheinigung
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Die Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen ist eine jährlich durch Banken in Deutschland zu erstellende Zusammenstellung von (einkommens)-steuerlich relevanten Informationen. Offiziell soll sie dem Steuerpflichtigen helfen, seine Steuererklärung vorzunehmen. Faktisch stellt sie ein weiteres Kontrollinstrument des Fiskus dar. Sie ist in § 24c EStG geregelt.
Die Jahresbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit (Jahres-)Steuerbescheinigungen, zu deren Ausstellung Banken ebenfalls verpflichtet sind.
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[Bearbeiten] Inhalt
Inhalt und Aussehen der Jahresbescheinigung ist vorgeschrieben. Da keine Bank vom amtlichen Muster abweichen darf, ist die Jahresbescheinigung bei jeder Bank gleich aufgebaut.
Die Jahresbescheinigung stellt zwei große Bereiche dar:
In ersten Teil werden die Kapitalerträge gem. § 20 EStG für die Anlagen KAP und AUS als Summe für die einzelnen Zeilen der Anlagen KAP und AUS ausgewiesen. Eine Aufschlüsselung, welche Einzelerträge in die entsprechenden Summen eingeflossen sind, ist im amtlichen Muster der Jahresbescheinigung nicht vorgesehen.
Der zweite Teil enthält die Ergebnisse für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, die in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung einfließen. Nach § 23 EStG liegt dann ein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn ein Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wird.
[Bearbeiten] Verwendung
Eine Jahresbescheinigung erhalten nur inländische natürliche Personen. Sie muss "bereitgestellt" werden. Kunden mit nur geringen Erträgen erhalten Sie daher nicht zwingend automatisch, sondern ggf. nur auf Anforderung.
Die Jahresbescheinigung soll dem Steuerpflichtigen helfen, seine Steuererklärung (speziell Anlage KAP, AUS und SO) vorzunehmen. Sie dient nicht zur Anrechnung der bereits gezahlten Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer und des Solidaritätszuschlages. Hierzu dienen weiterhin die Jahressteuerbescheinigung bzw. die Einzelsteuerbescheinigungen, die nicht mit der Jahresbescheinigung verwechselt werden dürfen.
Dem Wohnsitzfinanzamt muss die Jahresbescheinigung nicht vorgelegt werden. Der Steuerpflichtige kann die Bescheinigung auch der Einkommensteuererklärung beilegen. Jedoch können bei Unstimmigkeiten die Finanzämter eine Vorlage der Jahresbescheinigungen verlangen.
[Bearbeiten] Geschichte
Der § 24c Einkommensteuergesetz (EStG) wurde im November 2003 durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) eingeführt.
Eine wesentliche Ursache war das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren mangels Kontrollmöglichkeit des Fiskus für verfassungswidrig erklären sollte.
[Bearbeiten] Weblinks
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