Japanisches Unterhaus
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Das japanische Unterhaus (jap. 衆議院 shūgiin : korrekte Übersetzung Repräsentantenhaus) ist eine der zwei Kammern des Japanischen Parlaments und wird auch als Abgeordneten- oder Repräsentantenhaus bezeichnet. Es ist dem Oberhaus übergeordnet. (siehe dazu Politik Japans)
Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde Japan nach britischem und preußischem Muster demokratisiert und Parlamente eingerichtet. Dies blieb mit der Verfassung von 1947 unverändert.