Preußen
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Flagge | Wappen |
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Karte | |
Landeshauptstadt | Königsberg, Potsdam, Berlin |
Regierungsform | Monarchie |
Staatsoberhaupt | König (bis 1918) |
Dynastie | Hohenzollern |
Bestehen | 1701-1947 (ab 1918 als Republik) |
Fläche | 297.007 km² |
Einwohner | 41.915.040 (Mai 1939) |
Bevölkerungsdichte | 141 Einwohner / km² |
Entstanden aus | Brandenburg-Preußen |
Aufgegangen in | Freistaat Preußen |
Stimmen im Reichsrat | 26 |
Stimmen im Bundesrat | 17 |
Lage im Deutschen Reich | |
Das Königreich Preußen oder kurz Preußen (lat.: Borussia, Prussia oder Prutenia; poln. Prusy; russ. Prussija; lit. Prūsija) war ein von 1525 bis 1947 bestehender Staat im nördlichen Mitteleuropa. Sein namensgebender östlicher Bestandteil war entweder unabhängig und souverän, Vasall des polnischen Königs (1466-1657) oder gehörte zum Deutschen Reich (1871-1947).
Das im Zuge der Christianisierung eroberte Stammesgebiet der westbaltischen Pruzzen wurde bis 1525 Deutschordensland genannt. Mit dem zweiten Thorner Frieden kam der östliche Teil von 1466 bis 1657 unter polnische Lehenshoheit, während der westliche Teil von der polnischen Krone annektiert wurde. Der zum Luthertum übergetretene Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach wandelte den östlichen Teil des Ordenslandes 1525 auf Anraten Luthers in das weltliche Herzogtum Preußen um.
Damit war es das erste evangelische Fürstentum. Es wurde seither in Personalunion mit dem Kurfürstentum Brandenburg regiert. Unter Friedrich I. wurde das Herzogtum 1701 zum Königreich Preußen erhöht.
Als solches stieg es im 18. Jahrhundert zur europäischen Großmacht auf und beendete 1866 die Existenz des Deutschen Bundes, um Deutschland unter eigener Führung zu vereinigen. 1871 wurde das preußische Land, der östliche Teil des Königreichs Preußen, erstmalig ein Teil des deutschen Nationalstaats. 1918 wurde es ein Freistaat, als die Monarchien in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg abdanken mussten. De facto hörte es nach der zentralistischen Umgestaltung Deutschlands durch die Nationalsozialisten 1933 auf zu bestehen. 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat auch de jure die Auflösung Preußens.
[Bearbeiten] Allgemeines
[Bearbeiten] Was gehörte zu Preußen?
Der Name Preußen bezog sich bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur auf die außerhalb der deutschen Reichsgrenzen gelegenen Gebiete zwischen Hinterpommern und Kurland, die den späteren Provinzen West- und Ostpreußen entsprachen. Von 1466 bis 1772 waren diese Gebiete zweigeteilt: in das Königliche Preußen, das direkt der polnischen Krone unterstand, und in das zunächst ebenfalls unter polnischer Oberhoheit stehende Gebiet des Deutschen Ordens beziehungsweise der hohenzollernschen Herzöge und späteren Könige von Preußen.
Nachdem das Herzogtum Preußen 1657 souverän geworden und 1701 zum Königreich erhoben worden war, setzte sich im 18. Jahrhundert allmählich der Gebrauch des Landesnamens Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Territorien durch, also auch für Brandenburg und ihre übrigen Besitzungen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Preußische Haupt- und Residenzstädte waren im Laufe der Zeit das ostpreußische Königsberg (heute: Kaliningrad), Potsdam und Berlin.
Nach 1866 erstreckte sich das Königreich, seit 1918 der Freistaat, Preußen über nahezu ganz Norddeutschland. Einige kleinere Bundesstaaten waren vollständig von preußischem Gebiet umschlossen. Auch nach den Gebietsabtretungen infolge des Ersten Weltkrieges nahm das Land etwa zwei Drittel der Fläche des Deutschen Reiches ein. Vor dem Zweiten Weltkrieg erstreckte es sich über 297.007 km² und zählte 41.915.040 Einwohner (Mai 1939).
[Bearbeiten] Zur Bedeutung Preußens
Seine größte Bedeutung erlangte Preußen im 18. und 19. Jahrhundert, als es unter der Regierung Friedrichs II. des Großen (1740–1786) zunächst zur fünften europäischen Großmacht aufstieg, dann mit Russland und Österreich und auch England zur siegreichen Koalition gegen Frankreich gehörte, und später unter Ministerpräsident Otto von Bismarck die so genannte „kleindeutsche Einigungslösung” betrieb und Österreich als führende Macht in Deutschland ablöste.
[Bearbeiten] Preußische Tugenden
Mit Preußen verbinden sich bis heute die von protestantischer Moral geprägten so genannten preußischen Tugenden, wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Nach dem Selbstverständnis vieler Preußen trugen sie maßgeblich zum Aufstieg ihres Landes zur europäischen Großmacht bei. Allerdings war die Betonung dieser sogenannten Sekundär-Tugenden selbst innerhalb Preußens nicht unumstritten.
[Bearbeiten] Staatssymbole
Die Landesfarben Preußens, schwarz und weiß, leiteten sich von dem mit einem schwarzen Kreuz bestickten weißen Mantel der Ritter des Deutschen Ordens her. Ihre Kombination mit den hanseatischen Farben Weiß-Rot der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck ergab die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des 1867 gegründeten Norddeutschen Bundes, die 1871 als Flagge des Deutschen Reiches übernommen wurde. Das Wappentier Preußens war ein schwarzer Adler. Der Wappenspruch lautete seit der Reformation Suum cuique – Jedem das Seine.
[Bearbeiten] Geschichte
Zur ausführlichen Darstellung der Vor- und Frühgeschichte Preußens und des Ordenstaates der Deutschritter siehe Ostpreußen.
[Bearbeiten] Vorläufer Preußens: Der Ordensstaat
Nach mehreren vergeblichen polnischen Versuchen, die Stammesgebiete der heidnischen Pruzzen zu erobern, rief Herzog Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der Goldbulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 beginnt die Herausbildung des Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen Reich in Verbindung stand, jedoch nicht Teil von ihm war.
Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Pruzzen und die Eroberung ihres Landes abgeschlossen war, gerieten die Ordensritter zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine entscheidende Niederlage gegen Polen. 1466 sah sich der Ordensstaat gezwungen, ganz auf seine Souveränität zu verzichten und die Lehnshoheit der polnischen Krone anzuerkennen. Westpreußen und das Ermland wurden als Königliches Preußen direkt der Polnischen Krone unterstellt.
Die verbliebenen Gebiete des Ordensstaates, die sich in etwa über das Gebiet des späteren Ostpreußen ohne das Ermland erstreckten, wandelte der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1525 in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um. Albrecht hatte sich zuvor auf Anraten Martin Luthers und mit Billigung des polnischen Königs Sigismunds I. des Alten der Reformation angeschlossen. Am 8. April 1525 leistete er dem polnischen König in Krakau den Lehenseid für das neue Herzogtum. Wie dessen Herrscher wurde auch die Bevölkerung evangelisch.
[Bearbeiten] Brandenburg-Preußen
Hauptartikel: Brandenburg-Preußen
Das spätere Königreich Preußen entstand im wesentlichen aus zwei Landesteilen:
- aus der Markgrafschaft Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte,
- und aus dem 1466–1657/60 unter polnischer Lehnshoheit stehenden Herzogtum Preußen, das aus dem Ordensstaat hervorgegangen war.
Das Kurfürstentum Brandenburg hatte König Sigismund 1415 dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Hohenzollern, zu Lehen gegeben, nachdem das zuvor regierende Fürstenhaus der Askanier ausgestorben war.
Die hohenzollernschen Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg beerbten 1618 die herzoglich-preußische Linie ihres Hauses, nachdem diese erloschen war. Von da an regierten sie beide Länder in Personalunion und waren sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs 1648, gelang es Kurfürst Friedrich Wilhelm beide Territorien effektiv miteinander zu verbinden. Für die Übergangszeit bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahr 1701 bezeichnet die Geschichtswissenschaft die hohenzollernschen Gebiete als Brandenburg-Preußen.
[Bearbeiten] Erste Gebietsgewinne
Bereits vor dem Erwerb des Herzogtums Preußen hatte Brandenburg im Zuge des Jülich-Klevischen Erbfolgestreites 1614 den Anspruch auf das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg erfolgreich durchsetzen und damit erstmals im Westen des Reiches Fuß fassen können.
Im Dreißigjährigen Krieg stand Brandenburg zunächst auf Seiten der Protestantischen Union, später auf der Schwedens. Weite Teile des Landes wurden verwüstet und entvölkert. Brandenburg konnte aber im Westfälischen Frieden 1648 Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (Anfall 1680) sowie das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben, welches zusammen genommen einer Fläche von etwa 20.000 km² entspricht.
[Bearbeiten] Friedrich Wilhelm – Der Große Kurfürst
Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640–1688), später der „Große Kurfürst“ genannt, betrieb nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um sein wirtschaftlich und militärisch schwaches Land zu entwickeln. Er führte Wirtschaftsreformen durch, baute ein schlagkräftiges stehendes Heer auf, entmachtete die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung und holte tausende aus Frankreich vertriebene Hugenotten ins Land.
Friedrich Wilhelm betrieb zudem den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und verfolgte Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Diese Pläne zeigten aber erst gegen Ende seiner Regentschaft Erfolge. So kam es 1683 zur Gründung der Festung Groß Friedrichsburg im heutigen Ghana, die aber bereits 1718 an die Niederlande verkauft wurde. 1685 bis 1721 war die Insel Arguim vor der Küste des heutigen Mauretanien unter dem Namen Arguin brandenburg-preußische Kolonie. In der Karibik wurde ein Teil der dänischen Besitzung St. Thomas zum brandenburgischen Handelsstützpunkt. Um einen geeigneten Stützpunkt in Deutschland zu besitzen, schloss Friedrich Wilhelm am 2. Mai 1683 einen Vertrag mit der Stadt Emden und machte sie zum Sitz seiner Afrikanischen Handelskompanie.
Als infolge schwedisch-polnischer Auseinandersetzungen Polen geschwächt war, konnte der Kurfürst 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674-1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz fehlender Landgewinne weiter ausbauen.
Beim Tode des Kurfürsten, belief sich das Steueraufkommen auf 1,677 Mio Taler, die Subsidienzahlungen betrugen 1688 1,7 Mio Taler. Zusammen verfügte der Staat Brandenburg-Preußen also über ein Staatsbudget von 3,4 Mio Taler, welches eine Verdreifachung der Staatseinkünfte im Vergleich zum Amtsantritt des großen Kurfürsten im Jahre 1640 (insgesamt 1 Mio Taler, 400.000 Taler aus Steuern) darstellt. Friedrich-Wilhelm hinterließ also ein finanziell gesundes Land.
Ein weiteres wichtiges Verdienst des großen Kurfürsten für sein Land war es, in der Aussenpolitik aus einem hilflosen, zerissenenen, sich in einer ungünstigen geostrategischen Lage befindlichen Land (Der Begriff „Streusandbüchse“ verdeutlicht dies treffend) eine von allen Großmächten der damaligen Zeit annerkannte Mittelmacht zu schaffen. Der Ausbau der Armee und wechselnde Bündnisse stellten neben militärischen Erfolgen den Garant für das Gelingen seiner Aussenpolitik dar.
Friedrich Wilhelm hatte das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich mächtigsten Territorium im Reich gemacht und es mit dem nunmehr souveränen Herzogtum Preußen verbunden. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.
Bis zu seinem Tod hatte er das Land um 33.150 km² auf insgesamt 112.660 km² und 1,5 Mio Einwohner (1640: etwa 1 Million Einwohner) erweitert.
[Bearbeiten] Das Königreich Preußen 1701 bis 1871
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Es fehlt die für das 18.Jahrhundert für Preußen herausragend werdende „Säkularisierungspolitik“ mit den vielen Schmähschriften und anderen Kampagnen gegenüber den Erzbischöfen von Köln (speziell Clemens August), um im geistlich-territorial geprägten Nordwestdeutschland „Land zu gewinnen“. Literaturtip: Der Riss im Himmel Bd.2 Politische Entwicklungen des 17. und 18. Jahrhunderts in Kurköln. (Ausstellungskatalog.) Außerdem sicherlich interessant und erwähnenswert die „Anwerbepolitik“ für das Militär der Preußen in dieser Zeit im Westen („Aufsammeln“ von Landstreicher, Bettlern, Alkoholikern etc. in ganz Deutschland). Des Weiteren ist dieser Abschnitt zu sehr fixiert auf Landgewinn und Landverlust: Es fehlt die preußische Bevölkerung (ihre Nöte, ihre Sorgen, ihren Hass auf das preußische Königtum wg. der Drangsalierungen (im katholisch geprägten Teil Preußens, Stichwörter: Säkularisation, Kulturkampf etc.).) Das nur mal so als kleinen Anregehappen.--80.142.64.128 18:12, 1. Dez. 2006 (CET)
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[Bearbeiten] Gründung des Königreichs
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. (1688-1713) nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das außerhalb des Reichs gelegene Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum „König in Preußen“. Der Preis für die Königswürde war die Verpflichtung des neuen Königreiches zur Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg auf Seiten der Allianz gegen Frankreich.
Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da das Ermland und westliche Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung „Königreich Preußen“ für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.
In seiner Amtszeit wurde Preußen im Zuge des Nordischen Krieges und des Spanischen Erbfolgekrieges respektlos von fremden Truppen (Sachsen-Polen, Russland) als Durchmarschkorridor benutzt. Dies zeigte deutlich inwieweit das neue Königreich unter der Herrschaft Friedrich I. von seinen Nachbarländern als ernstzunehmende Macht angesehen wurde.
Friedrich I. brachte durch eine aufwendige Hofhaltung nach französischem Vorbild seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins.
Nur durch Vermietung weiterer preußischer Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte Der König die kostspieligen Aufwendungen für den Prunk am Hof bestreiten. So erhielt Preußen während seiner Amtszeit 14 Millionen Taler an Subsidienzahlungen von den Alliierten. Der Staatshaushalt betrug 1712 rund 4 Millionen Taler. 561.000 Taler aus diesem wurden ausschließlich der Hofhaltung zugeführt. Man muss bei den Einnahmen beachten, dass sie nur zum Teil aus Steuern bestanden und die Subsidenzahlungen der Alliierten vom Kriegsverlauf abhingen und nicht als konstante verlässliche Größen anzusehen waren. Ein bedeutender Anstieg der reinen Steuereinnahmen unter der Amtszeit Friedrich I. fand nicht statt.
[Bearbeiten] Friedrich Wilhelm I. – Der Soldatenkönig (1713-1740)
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713–1740), war weniger prunkliebend als sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er, eben aus dem Sterbezimmer des Vaters kommend, die Ausgaben für die Hofhaltung und entließ nach der Beerdigung die meisten Höflinge. Alles was dem höfischen Luxus diente wurde entweder abgeschafft oder handfesten Nutzungen zugeführt. So war seine Amtszeit von Sparsamkeit und Pflichterfüllung geprägt.
Der „Soldatenkönig“ gilt als der eigentliche Schöpfer des preußischen Beamtentums. Er revolutionierte in Preußen die Verwaltung, unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er Preußen, das bisher immer noch territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche Verwaltung.
Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken Stehenden Heeres, in dem der König die Grundlagen seiner Macht nach innen und außen sah. Von den jährlichen Staatseinnahmen verwendete er 73% für die laufenden Militärkosten (während Hof und Verwaltung mit 14 % auskommen mussten). In seiner Amtszeit baute er die preußische Armee zu einem der schlagkräftigsten Armeen in ganz Europa aus.
Angesichts der Größe der Preußischen Armee im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, 83.000 Soldaten zu 2,5 Millionen Einwohnern im Jahre 1740, spottete Mirabeau später: „Die preußische Monarchie ist nicht ein Land, das eine Armee hat, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquartiert steht.“[1] Trotz seines Beinamens der „Soldatenkönig“, führte er nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Krieg, im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung von Stralsund. Dieser Feldzug brachte Preußen den Gewinn eines Teil Vorpommerns von den Schweden.
Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik, der Förderung von Handel und Gewerbe sowie durch eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen von 3,4 auf 7 Millionen Taler zu verdoppeln. Es gelang ihm in seiner Atmszeit einen Kriegsschatz von 8 Millionen Taler anzuhäufen. Um die nötigen Fachkräfte für das Gewerbe zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten (die ersten ihrer Art in Europa).
Im Zuge einer massiv betriebenen Peuplierungspolitik des Königs, ließ er Siedler aus ganz Europa in den dünnbesiedelten Gebieten ansiedeln. Darunter ließ er mehr als 17.000 protestantische Salzburger und andere Glaubensflüchtlinge, im dünn besiedelten Ostpreußen ansiedeln.
Als Friedrich-Wilhelm I. 1740 starb hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gesundes Land mit einer der stärksten Armeen Europas. Er hatte Preußens Fläche um 8000 km², auf 119.000 km² vergrößert und es war auch sein Verdienst, dass die Bevölkerung, die 1688 noch 1,5 Mio Einwohner betrug, sich 1740 auf 2,4 Mio erhöht hatte. Die Schattenseite seiner Amtszeit war allerdings die starke Militarisierung des Lebens in Preußen.
- ↑ Aus dem Nachlass, ed. E. v. Bülow I, Dessau 1845, S. 187
[Bearbeiten] Friedrich II. – der Große (1740-1786)
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron. Als Kronprinz eher der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, ließ er noch in seinem ersten Regierungsjahr die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich.
1744 fiel die Grafschaft Ostfriesland nach Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts der Cirksena an Preußen, das sich die bereits seit 1683 bestehenden Handelsbeziehungen zu Ostfriesland zunutze machte (s.o.).
In den letzten 23 Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, den Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs. Die Peuplierung der dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe stand auf der politischen Agenda an erster Stelle. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Façon selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen.“
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Zerstückelung Polens. Bei der ersten Teilung Polens 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Preußen. Somit war die für Friedrich wichtige Landverbindung zwischen Pommern und Ostpreußen hergstellt. Da das ehemalige Herzogtum Preußen jetzt zur Gänze zu Brandenburg-Preußen gehörte, konnte Friedrich sich nun König „von Preußen“ nennen. Friedrich II. starb am 17. August 1786 im Schloss Sanssouci.
Friedrich II. vergrößerte sein Herrschaftsgebiet in seiner Amtszeit um 76.000 km², auf 195.000 km² (1786) bei einer Bevölkerung von 5,4 Millionen (1740 noch 2,4 Millionen).
[Bearbeiten] Vom Tod Friedrichs II. bis zum Frieden von Tilsit (1786-1807)
1786 wurde Friedrichs Neffe, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Er stand schon früh unter dem Einfluss der gegenaufklärerischen Rosenkreuzer, namentlich Johann Christoph Wöllners und Hans Rudolf Bischoffswerders, die die preußische Politik dieser Zeit stark mitbestimmten. 1788 wurde ein Religionsedikt erlassen, mit dem die Aufklärung in den Schulen verboten wurde. Am Hof etablierte sich zum ersten Mal in der preußischen Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Die berühmteste Mätresse war Wilhelmine Enke, die von Friedrich Wilhelm den Titel „Gräfin Lichtenau“ geschenkt bekam. Er hatte sie bereits vor seinem Machtantritt kennengelernt. Die vielgerühmte Toleranzpolitik Preußens ist zumindest zu dieser Zeit nicht auf der Agenda. In Berlin existierte zwar die aufklärerische Berliner Mittwochsgesellschaft. Sie musste aber auf Grund der antiaufklärerischen Regierung im Geheimen tagen. Mitglieder waren unter anderem die Verfasser des Allgemeinen Landrechts Carl Gottlieb Svarez und Ernst Ferdinand Klein, die Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift Gedike und Biester, der Verleger Friedrich Nicolai und als Ehrenmitglied Moses Mendelssohn. Die französische Revolution wurde auch hier, wie im ganzen Reich, vom gebildeten Bürgertum positiv aufgenommen. Allerdings wurden Personen, die sich revolutionär und abfällig über die preußische Regierung äußerten, ab 1790 entweder für mehrere Wochen festgesetzt oder ausgewiesen, andere emigrierten freiwillig. Berlin wuchs in den 90er Jahren zu einer ansehnlichen Stadt heran. Im Jahr 1791 wurde das Brandenburger Tor vom Architekten Johann Gottfried Schadow fertiggestellt. Andere klassizistische Bauten folgten. Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. fortgesetzt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere polnische Gebiete bis nach Warschau. Durch diese Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Bevölkerung um 2 1/2 Millionen Polen und man stand vor der schwierigen Aufgabe, diese in den Staat zu integrieren. Ob dies letztendlich gelungen wäre, lässt sich nicht abschließend sagen, da die Gebiete unter der Herrschaft Napoleons für Preußen wieder verloren gingen.
Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an. Ein erstes Zusammentreffen zwischen Friedrich Wilhem II. und Leopold II. am 27. August 1791 mündete auf Einwirken des Bruders Ludwig XVI. in der Pillnitzer Deklaration. In ihr erklärten sie ihre Solidarität mit dem französischen König und drohten mit militärischen Aktionen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die anderen europäischen Mächte einem solchen Schritt zustimmen würden. Weitergehend wurde am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis, der Berliner Vertrag, zwischen Österreich und Preußen geschlossen. Frankreich erklärte kurze Zeit später, am 20. April 1792, Österreich und somit auch Preußen den Krieg. Am 20. September 1792 kam es zur Kanonade von Valmy, bei der preußische und französische Truppen zwar keine direkten Kampfhandlungen eingingen und es nur wenige Opfer gab. Die preußischen Truppen mussten sich aber auf Grund von andauerndem Regenwetter, Krankheiten und Hunger unter den Soldaten zurückziehen. In der Folge konnten französische Truppen bis in das Rheinland vorstoßen. Preußens Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich dauerte noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied es für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Im Jahre 1794 wurde in Preußen das Allgemeine Landrecht eingeführt. Dieses umfassende Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden. Während der Herrschaft Friedrich Wilhelm II. verlor es seinen aufgeklärten Charakter, stellte aber immer noch eine allgemeingültige Rechtsgrundlage für alle preußischen Provinzen dar. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797-1840).
Erst als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, flammte der Krieg wieder auf. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.; König Friedrich Wilhelm III. und seine Familie mussten vorübergehend nach Memel fliehen, und unter dem französischen Einfluss begann die sogenannte „Franzosenzeit“. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, darunter waren alle Gebiete westlich der Elbe, sowie die Gebiete aus der zweiten und dritten polnischen Teilung, die nun an das Großherzogtum Warschau fielen. Darüber hinaus musste er ein Bündnis mit Frankreich eingehen.
[Bearbeiten] Reformen und Freiheitskriege
Die Niederlage Preußens hatte eine Erneuerung des Staates unumgänglich gemacht. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Bildungswesen neu gestaltet, 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben und 1808 die Selbstverwaltung der Städte eingeführt. 1810 wurde die Gewerbefreiheit eingeführt. Die begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.
Nach der Niederlage Napoleons in Russland kündigte Preußen das Bündnis mit Frankreich auf (Ende der „Franzosenzeit“) und beteiligte sich ab 1813 in den sogenannten Freiheitskriegen an der anti-französischen Koalition. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoleon bei.
[Bearbeiten] Restauration, Reaktion, Vormärz
Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen beinahe sein altes Staatsgebiet zurück, zudem den Rest Vorpommerns, den nördlichen Teil des Königreichs Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Es behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der 2. und 3. polnischen Teilung an Russland. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Es wurde Mitglied des Deutschen Bundes, des losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte.
Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nie ein. Anders als in den die meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten wirkungsvoller verhindern zu können. Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren von Russland und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.
Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen. Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde.
Infolge dessen setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter der deutschen Einigung, insbesondere die Protestanten, ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Es war von „Preußens deutscher Sendung“ die Rede und davon, dass das Land immer mehr nach Deutschland hinein und Österreich aus Deutschland heraus wachse. Die preußische Regierung wollte von dieser „Sendung“ nichts wissen. Weit davon entfernt, sich für die politische Einigung Deutschlands zu engagieren, widersetzte sie sich sogar dem immer lauter werdenden Ruf nach einer Verfassung und einem Landtag für ganz Preußen.
[Bearbeiten] Konflikt um den Vereinigten Landtag
Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.
Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Der König ließ daher einen ständischen Ausschuss zusammentreten, dem Vertreter aller Provinziallandtage angehörten. Dieser Ausschuss erklärte aber, er sei für die ihm zugedachte Aufgabe nicht zuständig. Daher und aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks fand sich Friedrich Wilhelm IV. im Frühjahr 1847 schließlich bereit, den von den Liberalen seit langem geforderten Vereinigten Landtag einzuberufen.
Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Er werde nicht zulassen, „dass sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge“. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.
[Bearbeiten] Die Märzrevolution
Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen. Gleichzeitig mit den Wahlen zur preußischen fanden die zur gesamtdeutschen Nationalversammlung statt, die in Frankfurt am Main zusammentreten sollte.
Dem preußischen Parlament war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Versammlung, in der weniger gemäßigte Kräfte saßen als noch im Vereinigten Landtag, stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der „Charte Waldeck“ einen eigenen Entwurf aus. Nicht zuletzt die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung führte zur Gegenrevolution, zur Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten Verfassung. Letzteres unterschied Preußen von Österreich, wo die Verfassung ganz abgeschafft wurde. Die oktroyierte Verfassung Preußens behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Im Jahr 1850 wurde sie noch einmal revidiert. Vor allem das in dieser eingeführte Dreiklassenwahlrecht hat die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend geprägt.
In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich zunächst die Befürworter eines großdeutschen Nationalstaats durch, die ein Reich unter Einschluss der deutschen Teile Österreichs vorsahen. Da Österreich aber nicht bereit war, auf seine nichtdeutschen Landesteile zu verzichten, wurde schließlich doch die so genannte kleindeutsche Lösung beschlossen, d.h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.
Nachdem der Versuch Preußens gescheitert war, mit Hilfe der Erfurter Union zu Beginn der 1850er Jahre seine politische Dominanz in Deutschland durchzusetzen, schloss sich das Land dem wiedergegründeten Deutschen Bund an. Während der Reaktionsära erlangte es eine gleichberechtigte Stellung neben Österreich. Die Zusammenarbeit der beiden größten deutschen Staaten diente vor allem der Niederhaltung demokratischer und auf die deutsche Einheit drängender Bewegungen.
[Bearbeiten] Industrialisierung und Eisenbahnbau
Im Zuge der Industrialisierung wurden eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. Manche vormals relativ unbedeutenden Regionen (Ruhrgebiet, Saargebiet und Oberschlesisches Industriegebiet) entwickelten sich durch Kohlevorkommen zu prosperierenden Zentren von Montanindustrie und Maschinenbau. Damit wuchs das wirtschaftliche Gewicht Preußens gegenüber Österreich, das weiterhin das Präsidium im Gesandtenkongress des Deutschen Bundes stellte. Die preußische Regierung erkannte diesen Vorsitz aber nach dem Scheitern ihrer kleindeutschen Unionspolitik in der Olmützer Punktation von 1850 noch einmal an.
Für die aufstrebende Industrie im Rheinland war die Umgehung der holländischen Rheinzölle, die die Ein- und Ausfuhr von Waren beim Transport auf dem Rhein erheblich verteuerten, ein besonderes Anliegen. So rangen ab den 1830er Jahren mehrere Eisenbahnkomitees in den Städten Düsseldorf, Köln und Aachen untereinander und mit der Preußischen Regierung um eine Lösung. Ein Teil sprach sich für eine Bahnlinie durch Belgien zum Seehafen Antwerpen aus und gründete am 9. Juli 1837 in Köln die Rheinische Eisenbahngesellschaft und begannen mit dem Bau der Bahnlinie Köln – Aachen – belgische Grenze, die 1843 in Betrieb ging. Die anderen Interessenten sahen größere Vorteile in einer Verbindung zwischen dem Rheinland und der Weser mit einer Endstation in Minden, um von dort per Schiff eine Verbindung mit dem Seehafen Bremen zu nutzen. Dies führte zur Gründung der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft (CME) im Jahre 1843, in Konkurrenz dazu wurde die durch das Tal der Wupper führende Bergisch-Märkische Eisenbahn im gleichen Jahre gebaut. Diese übernahm auch die bereits 1837 erbaute Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.
Trotz des Vorranges der Ostbahn wurde als erster staatseigener Eisenbahnbau die wesentlich kürzere Königlich-Westfälischen Eisenbahn im Jahr 1849 begonnen. Diese sollte die Münster-Hammer Eisenbahn und die zunächst nur geplante, aber nicht gebaute Köln-Minden-Thüringische Eisenbahn verbinden. Das erstes Teilstück Hamm – Paderborn wurde 1850 eröffnet.
1851 folgte die Eröffnung des ersten Teilabschnitts der nunmehr in Angriff genommenen Ostbahn von Kreuz über Schneidemühl nach Bromberg. Die gesamte 740 km lange Hauptstrecke von Berlin über Bromberg, Danzig und Königsberg bis Eydtkuhnen an der russischen Grenze wurde 1863 fertiggestellt. Das Streckennetz der Ostbahn allein umfasste nach seinem späteren Ausbau über 2200 km.
Dies waren die ersten wichtigen Eisenbahnverbindungen, denen später noch zahllose Privatbahnen folgten. Nach der umfassenden Verstaatlichung ab 1880 bildeten sie mit einem Umfang von 37.500 km das seinerzeit größte Eisenbahnnetz. Sie bildeten auch den größten Teil des in Staatsbesitz befindlichen Kapital. So wies der Finanzminister Johannes von Miquel am 15. Januar 1894 darauf hin, daß die Staatseisenbahnen ein Kapital von 6 Milliarden Mark repräsentierten. Die regelmäßigen Mehreinnahmen der Staatseisenbahn in diesem Zeitraum wurden auch dazu verwendet, den Staathaushalt auszubalancieren (Hinweis von Miquel in der Sitzung der Staatskanzlei am 17. Juni 1898)[2]. Verwaltet wurden die Preußische Staatseisenbahnen zunächst vom Ministerium für Handel und Gewerbe, ab 1878 von dem davon abgetrennten Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
[Bearbeiten] Bismarck und die „Neue Ära“
Wilhelm I., der schon 1858 die Regentschaft für seinen nach mehreren Schlaganfällen regierungsunfähigen Bruder Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König die Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Das liberale Parlament und auch Bismarck machten sich gegenseitig mehrere Vorschläge des Ausgleichs, lehnten aber beide immer wieder ab. So kam es, dass Bismarck 1866, nach dem gewonnenen Krieg gegen Österreich, eine Indemnitätsvorlage, also eine Schuldloserklärung, vorlag, in der die unbewilligten Budgets nachträglich bewilligt wurden.
[Bearbeiten] Einigungskriege
Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten.
[Bearbeiten] Deutsch-Dänischer Krieg
Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog der Herzogtümer Schleswig und Holstein, die seit dem Vertrag von Ripen 1460 „op ewig ungedeelt“ bleiben sollten. Nur das Herzogtum Holstein gehörte aber als deutsches Lehen zum Deutschen Bund, während Schleswig ein dänisches Lehen war (siehe auch: Dänischer Gesamtstaat). Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig unter Ausschluss Holsteins in einen neuen dänischen Nationalstaat einzugliedern, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Deutsch-dänischen Krieg.
Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone, im Frieden von Wien, auf Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet. Nach der Gasteiner Konvention von 1865 fiel Schleswig unter preußische, Holstein unter österreichische Verwaltung, während Österreich seine Rechte am Herzogtum Lauenburg an die preußischen Krone verkaufte. 1866 wurden Schleswig, Holstein und Lauenburg zu der neuen preußischen Provinz Schleswig-Holstein vereinigt.
[Bearbeiten] Deutscher Krieg
Bald nach Ende des Kriegs mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Preußen hatte zuvor bereits ein geheimes Militärbündnis mit dem Königreich Piemont-Sardinien abgeschlossen, das u.a. Gebietsabtretungen Österreichs vorsah. Dies war ein klarer Rechtsbruch, da die Bundesakte von 1815 Mitgliedern des Deutschen Bundes untersagte, Bündnisse gegen andere Mitgliedsstaaten einzugehen.
Nach dem preußischem Einmarsch in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein, beschloss der Frankfurter Bundestag die Bundesexekution gegen Preußen. Preußen erklärte seinerseits den Deutschen Bund als erloschen und besetzte das Königreich Sachsen. Auf der Seite Österreichs standen auch die übrigen deutschen Königreiche und weitere, v.a. südwest- und mitteldeutsche Staaten. Die Freie Stadt Frankfurt als Sitz des Bundestages neigte der österreichischen Seite zu, verhielt sich aber offiziell neutral. Auf Seiten Preußens traten neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (siehe auch: Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).
Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke errang am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg gegen Österreich. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Bedingungen diktieren und die Annexionen des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holsteins legitimieren. Aus den annektierten Gebieten wurden die Provinzen Hannover und Hessen-Nassau gebildet. Mit diesen Gebietserwerbungen waren nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden.
Der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, wurde im Frieden von Prag auch formell aufgelöst. Österreich schied aus Deutschland aus.
Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Reiches vorweg. Der König von Preußen war Präsident und der preußische Ministerpräsident zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten „Schutz- und Trutzbündnisse“ mit Preußen eingehen.
Die durch den militärischen Erfolg gestiegene Popularität Bismarcks hatte diesen im Vorfeld der Gründung des Norddeutschen Bundes dazu bewogen, den preußischen Landtag nachträglich um Straffreiheit für die budgetlose Regierungszeit zu ersuchen. Die Annahme dieser Indemnitätsvorlage führte zur Spaltung des Liberalismus in einen obrigkeitshörigen (Nationalliberale Partei) und einen weiterhin oppositionellen Teil (Deutsche Fortschrittspartei als Rumpfpartei). Das 1867 durch Bismarcks zähe Verhandlungsführung und auf Druck der Wirtschaft eingerichtete Deutsche Zollparlament brachte die Einbeziehung süddeutscher Vertreter in eine preußisch bzw. norddeutsch dominierte Institution mit sich. Mehrheitsbeschlüsse ersetzten das im Deutschen Zollverein bisher bestehende Vetorecht der Einzelstaaten. Bayerische und württembergische Patrioten reagierten ebenso besorgt wie der französische Kaiser Napoléon III.. Als dieser jedoch als Gegenleistung für Frankreichs Stillhaltepolitik gegenüber Preußen einen territorialen Ausgleich verlangte, schürte er damit ungewollt das Misstrauen der Öffentlichkeit in den süddeutschen Staaten. Dies wiederum stärkte deren Bindungen an Preußen.
[Bearbeiten] Deutsch-französischer Krieg
Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoléon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern verschlechterten sich zusehends. Schließlich spitzte Bismarck den Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen in der Affäre der Emser Depesche bewusst soweit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.
Nach dem raschen Sieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland, sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Bismarck kaufte König Ludwig II. von Bayern mit Geldern aus dem so genannten Welfenfonds die Bereitschaft ab, König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone anzutragen. Mithin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert.
[Bearbeiten] Preußen im Deutschen Reich
Preußen ging von 1871 an ebenso sehr in Deutschland auf, wie Deutschland preußischen Charakter annahm. Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident fast immer zugleich Reichskanzler. Der Ministerpräsident und Kanzler musste aber nicht unbedingt Preuße sein, wie im Fall von Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst.
[Bearbeiten] Bis zum Ende der Monarchie
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des politischen Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden. In den mehrheitlich von Polen bewohnten Landesteilen ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher. Sie wurde nach Bismarcks Entlassung vom Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt, der 1894 in Posen gegründet wurde.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Bis zur Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Zuge der Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden.
[Bearbeiten] Der Freistaat Preußen in der Weimarer Republik
Infolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918/19 dankte Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen ab. Damit endete die Realunion Preußens mit dem Deutschen Reich, wie sie seit der Zeit Bismarcks bestanden hatte. Das Land wurde zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung.
Die im Vertrag von Versailles festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem deutsch-französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Memelland an Litauen (Rückgabe im März 1939), das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete, die Preußen im Rahmen der polnischen Teilungen erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds. Wie schon vor den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen) oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.
Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen nie gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren. Dazu gehörte zum Beispiel das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine „Positive Mehrheit“ bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammen arbeiten wollten.
Als Stütze der Weimarer Demokratie wurde Preußen nicht durch die Wähler, sondern erst durch den Preußenschlag des Reichskanzlers Franz von Papen beseitigt. In diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als Reichskommissar selbst die Macht im Freistaat Preußen. Im Deutschen Reich war damit die wichtigste demokratisch gesinnte Landesregierung entmachtet. Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtergreifung Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung standen.
Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933 | ||||||||||||
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Jahr | 1919 | 1921 | 1924 | 1928 | 1932 | 1933 | ||||||
Partei | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze |
SPD | 36,4 | 145 | 25,9 | 109 | 24,9 | 114 | 29,0 | 137 | 21,2 | 94 | 16,6 | 80 |
Zentrum | 22,3 | 94 | 17,9 | 76 | 17,6 | 81 | 15,2 | 71 | 15,3 | 67 | 14,1 | 68 |
DDP/DStP | 16,2 | 65 | 5,9 | 26 | 5,9 | 27 | 4,4 | 21 | 1,5 | 2 | 0,7 | 3 |
DNVP | 11,2 | 48 | 18,0 | 76 | 23,7 | 109 | 17,4 | 82 | 6,9 | 31 | 8,9 | 43 |
USPD | 7,4 | 24 | 6,4 | 27 | ||||||||
DVP | 5,7 | 23 | 14,0 | 59 | 9,8 | 45 | 8,5 | 40 | 1,5 | 7 | 1,0 | 3 |
DHP | 0,5 | 2 | 2,4 | 11 | 1,4 | 6 | 1,0 | 4 | 0,3 | 1 | 0,2 | 2 |
SHBLD | 0,4 | 1 | ||||||||||
KPD | 7,5 | 31 | 9,6 | 44 | 11,9 | 56 | 12,3 | 57 | 13,2 | 63 | ||
WP | 1,2 | 4 | 2,4 | 11 | 4,5 | 21 | ||||||
Polen | 0,4 | 2 | 0,4 | 2 | ||||||||
NSFP | 2,5 | 11 | ||||||||||
NSDAP | 1,8 | 6 | 36,3 | 162 | 43,2 | 211 | ||||||
CNBL | 1,5 | 8 | ||||||||||
VRP | 1,2 | 2 | ||||||||||
DVFP | 1,1 | 2 | ||||||||||
CSVD | 1,2 | 2 | 0,9 | 3 | ||||||||
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen. |
[Bearbeiten] Nationalsozialismus und das Ende Preußens
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit standen den Nationalsozialisten bei ihrer Machtergreifung von Anfang an die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung, vor allem die Polizeikräfte.
Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der so genannte „Tag von Potsdam“ statt. Dabei wurde der am 5. März neu gewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierte, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.
Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder gleichgeschaltet. Das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 und das „Reichsstatthaltergesetz“ vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Die Landesregierungen wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Parallel dazu erlangten die Einteilung in (Partei-)Gaue zunehmend Bedeutung, deren Gauleiter wiederum vom „Führer und Reichskanzler“ ernannt wurden, der zugleich Parteichef der NSDAP war. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell Hitler selbst. Seine Funktionen wurden allerdings von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.
Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch gewisse Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 u. a. um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert.
Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.
Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abtretung aller Gebiete östlich von Oder und Neiße hörte Preußen 1945 de facto endgültig auf zu bestehen. Einzelne Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat auch formell die Auflösung des verbliebenen preußischen Staates, da er ein „Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland“ und damit für den Ersten und Zweiten Weltkrieg verantwortlich gewesen sei. Die Begründung des Kontrollratsbeschlusses verkannte die rechtsstaatlichen Traditionen des Landes ebenso wie die Tatsache, dass es in der Weimarer Republik bis zum „Preußenschlag“ ein Bollwerk der Demokratie gewesen war.
[Bearbeiten] Räumliche Entwicklung und Gliederung
[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung Preußens
Die hohenzollernschen Gebiete, für die sich nach 1701 allmählich der Name „Königreich Preußen“ einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Brandenburg, Pommern, Preußen, Geldern, Kleve, Moers, Krefeld, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Magdeburg, Halberstadt, Neuenburg und Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land). 1740 wurden die Provinzen in Kriegs- und Domänekammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen.
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen dem Deutschen Bund beitraten:
- Provinz Brandenburg (Potsdam)
- Provinz Ostpreußen (Königsberg)
- Provinz Westpreußen (Danzig)
- Provinz Pommern (Stettin)
- Provinz Schlesien (Breslau)
- Provinz Posen (Posen)
- Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
- Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)
- Provinz Westfalen (Münster)
- Provinz Sachsen (Magdeburg)
Seit 1822 bildeten die Provinzen „Jülich-Kleve-Berg“ und „Großherzogtum Niederrhein“ die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur „Provinz Preußen“ (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht. 1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, der später auch als „Hohenzollernsche Lande“ bezeichnet wurde. 1853 erwarb Preußen von Oldenburg einen Landstrich an der Jade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven und wurde der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert. Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
- Provinz Hannover (Hannover)
- Provinz Hessen-Nassau (Kassel)
- Provinz Schleswig-Holstein (Kiel, 1879–1917 Schleswig)
Preußen umfasste damit elf Provinzen. Die Zahl erhöhte sich auf zwölf, als aus der Provinz Preußen zwei neue hervorgingen: „Ostpreußen“ und „Westpreußen“.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor Preußen einige seiner Gebiete und wurde Freistaat. Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten. Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert. Die ebenfalls bei Preußen verbleibenden restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen „Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen“ erhielt. Inzwischen waren 1919 die Provinz Schlesien in zwei Provinzen „Niederschlesien“ und „Oberschlesien“ aufgeteilt worden. Ein Jahr später schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.
Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen (in Klammern die Gebietskörperschaften, denen die Gebiete der jeweiligen Provinzen heute entsprechen):
- Berlin (Bundesland Berlin, Deutschland)
- Provinz Brandenburg (Bundesland Brandenburg, Deutschland und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen)
- Provinz Hannover (Teile der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg, Deutschland)
- Provinz Hessen-Nassau (Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
- Provinz Ostpreußen (Oblast Kaliningrad, Russland; Woiwodschaft Ermland-Masuren und Teil der Woiwodschaft Pommern, Polen)
- Provinz Pommern (Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland, Woiwodschaft Westpommern, Polen)
- Grenzmark Posen-Westpreußen (Teil der Woiwodschaft Großpolen, Polen)
- Rheinprovinz (Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Deutschland)
- Provinz Sachsen (Teil der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen, Deutschland)
- Provinz Niederschlesien (Woiwodschaft Niederschlesien und Teil der Woiwodschaft Lebus, Polen; Teil des Bundeslandes Sachsen, Deutschland)
- Provinz Oberschlesien (Teil der Woiwodschaften Oppeln und Schlesien, Polen)
- Provinz Schleswig-Holstein (Teile der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg, Deutschland)
- Provinz Westfalen (Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
dabei als Teil der Rheinprovinz die so genannten
- Hohenzollernschen Lande (Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg, Deutschland)
1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wieder vereinigt und die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen aufgelöst auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Somit bestand Preußen bis zu seiner formellen Auflösung 1947 nur noch aus elf Provinzen.
Nicht berücksichtigt sind dabei die Teilungen der Provinzen Hessen-Nassau, Sachsen und Schlesien in jeweils zwei Provinzen während des Zweiten Weltkrieges.
Die Verwaltung unterhalb der Provinzen gliederte sich in Bezirke, Kreise, Ämter und Gemeinden und wurde entsprechend auch auf die übrigen staatlichen Verwaltungen, wie das Eisenbahn- oder das Finanzwesen übertragen.
[Bearbeiten] Die ehemals preußischen Gebiete nach 1945
Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel I des Gesetzes Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates aufgelöst und unter der Sowjetunion, Polen und den neu gebildeten deutschen Ländern in der Sowjet- und den drei Westzonen aufgeteilt.
Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete sowie Swinemünde und Stettin fielen 1945 an Polen und die Sowjetunion. Der nördliche Teil Ostpreußens kam unter sowjetische, das Ermland, Masuren und die übrigen preußischen Gebiete bis zur Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung. Der größte Teil der dort lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 10 Millionen Menschen, flohen, wurden vertrieben oder ermordet. In diesen Gebieten wurden nach 1945 vor allem polnische Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.
[Bearbeiten] Nachmalige Staatsgebilde auf vormals preußischem Gebiet
Die Gebiete der preußischen Provinzen, wie sie sich von 1867 bis 1914 darstellten, verteilen sich heute folgendermaßen auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland und auf sechs weitere europäische Staaten.
Provinz Ostpreußen
- Der Südteil mit der Stadt Allenstein fiel 1945 an Polen; heute bildet er den Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren
- Der größte Teil des Nordteils mit der Stadt Königsberg bildet seit 1945 den russischen Oblast Kaliningrad; bis 1991 gehörte Nord-Ostpreußen daher zur Sowjetunion, seitdem zu Russland.
- Die restliche Teil des Nordteils, nämlich die Stadt Memel und Umgebung, das Memelland, bildete von 1920 bis 1939 und erneut seit 1945 einen Teil Litauens; als solcher gehört es bis zur Unabhängigkeit des Landes 1991 zur Sowjetunion.
Provinz Westpreußen
- Der Hauptteil mit den Städten Danzig und Gdingen kam 1945 zu Polen und gehört heute zur polnischen Woiwodschaft Pommern.
- Der Südteil, schon seit 1919 polnisch (im Zweiten Weltkrieg wurde es nicht wieder Teil Preußens sondern erhielt den Status eines Reichsgaus), bildet heute den nördlichen Teil der Woiwodschaft Kujawien-Pommern.
- Der Hauptteil mit den Städten Potsdam und Frankfurt an der Oder bildete von 1947 bis 1952 und erneut seit 1990 das deutsche Land Brandenburg. Zwischen 1952 und 1990 war das Gebiet auf die DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder, Neubrandenburg, Potsdam und Schwerin verteilt.
- Der Nordteil gehörte von 1947 bis 1952 zum Land Brandenburg, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Neubrandenburg und bildet seit 1990 den Südosten des neugebildeten Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
- Der östlich der Oder gelegene Teil mit der Stadt Landsberg (Warthe), die so genannte Neumark, kam 1945 unter polnische Hoheit und bildet heute die Woiwodschaft Lebus.
- Das Stadtgebiet von Groß-Berlin wurde 1920 aus der Provinz Brandenburg herausgelöst und war von 1945 bis 1990 in einen östlichen, sowjetischen sowie in drei westliche – amerikanischen, britischen und französischen – Sektoren geteilt. Während Ostberlin als „Hauptstadt der DDR“ seit 1952 einen eigenen Bezirk bildete, war Westberlin seit 1949 staatsrechtlich mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Seit 1990 bildet die wiedervereinigte Stadt das Land Berlin.
- Der Hauptteil mit der Stadt Posen fiel größtenteils schon 1920, zur Gänze erst 1945 an Polen und bildet heute die Woiwodschaft Großpolen.
- Der Nordteil mit der Stadt Bromberg kam 1920 an Polen und bildet heute den Hauptteil der Woiwodschaft Kujawien-Pommern.
- Der Westteil (Vorpommern) mit den Städten Greifswald und Stralsund gehörte von 1947 bis 1952 zum Land Mecklenburg-Vorpommern (nur Mecklenburg genannt), von 1952 bis 1990 zu den DDR-Bezirken Rostock, Neubrandenburg und Frankfurt/Oder und bildet seit 1990 die nordöstliche Hälfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den nordöstlichsten Zipfel des Landes Brandenburg (Region Gartz/Oder)
- Der Ostteil (Hinterpommern) mit den Städten Köslin, Stettin und Swinemünde fiel 1945 an Polen und bildet heute die Woiwodschaft Westpommern sowie den westlichen Teil der Woiwodschaft Pommern
- Hauptteil mit den Städten Halle/Saale, Magdeburg, Merseburg = 1947 bis 1952 und seit 1990 Hauptteil des deutschen Landes Sachsen-Anhalt, von 1952 bis 1990 zu den DDR-Bezirken Halle, Leipzig, Magdeburg
- Südteil mit der Stadt Erfurt und Exklave um die Stadt Suhl = seit 1944 bis 1952 und wieder seit 1990 Teil des deutschen Landes Thüringen, von 1952 bis 1990 zu den DDR-Bezirken Erfurt, Suhl
- Südöstlichster Teil mit der Stadt Torgau = 1946 bis 1952 zum deutschen Land Sachsen-Anhalt, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Leipzig, seit 1990 Nordwestteil des deutschen Landes Sachsen
- Hauptteil mit den Städten Breslau, Liegnitz = nach 1945 zu Polen, heute polnische Woiwodschaft Niederschlesien (Niederschlesien)
- Westlichster Teil mit den Städten Görlitz und Hoyerswerda = 1947 bis 1952 und seit 1990 Nordostteil des deutschen Landes Sachsen (Preußische Oberlausitz), von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Dresden und Cottbus
- Ostteil mit der Stadt Oppeln = nach 1945 zu Polen, heute polnische Woiwodschaft Oppeln (West-Oberschlesien)
- Östlichster Teil mit der Stadt Kattowitz = nach 1920 zu Polen, heute Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Schlesien (Ost-Oberschlesien)
- Stadt Hultschin und Umgebung = nach 1920 Teil der Tschechoslowakei, nach 1993 Teil der Tschechischen Republik (Hultschiner Ländchen)
- Südschleswig, Holstein und Lauenburg mit den Städten Flensburg, Kiel, Schleswig = 1946 Hauptteil des Landes Schleswig-Holstein
- Nordschleswig mit der Stadt Apenrade = 1920 Teil Dänemarks, seit 1970 Sønderjyllands Amt, ab 2007 ein Teil der Region Syddanmark
- Stadtteile Altona, Wandsbek = seit 1937 Teil des deutschen Landes Hamburg
- Hauptteil mit den Städten Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Göttingen und die Exklave um die Stadt Wilhelmshaven = 1947 Hauptteil des deutschen Landes Niedersachsen
- Stadtteile Harburg, Wilhelmsburg = seit 1937 Teil des deutschen Landes Hamburg
- Stadt Wesermünde (heute Bremerhaven) und einige Gemeinden im Bremer Umland = seit 1939 Teil des deutschen Landes Bremen
- Kreis Ilfeld im Südharz (vormals zum hannoverschen Regierungsbezirk Hildesheim) = seit 1945 zu Thüringen
- Hauptteil mit den Städten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt am Main = 1947 Hauptteil des Landes Hessen
- Westlichster Teil mit der Stadt Montabaur = 1947 Nordostteil des Landes Rheinland-Pfalz
- Exklave um die Stadt Rinteln = 1947 Teil des deutschen Landes Niedersachsen
- Exklave um die Stadt Schmalkalden = 1947 bis 1952 und wieder seit 1990 Teil des deutschen Landes Thüringen, von 1952 bis 1990 zum DDR-Bezirk Suhl
- Provinz Westfalen mit den Städten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Minden, Münster = 1946 Ostteil des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen
- Nordteil mit den Städten Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln = 1946 Westteil des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen
- Südteil der Rheinprovinz mit den Städten Koblenz, Trier = 1947 Nordteil des deutschen Landes Rheinland-Pfalz
- Südlichster Teil mit der Stadt Saarbrücken = nach 1920 Hauptteil des Saargebietes, nach 1935 Westteil des Reichsgaues Saar-Pfalz, nach 1957 Hauptteil des deutschen Landes Saarland
- Exklave Stadt Wetzlar mit Umland = 1947 Teil des Landes Hessen
- Exklave Hohenzollern mit den Gebieten um die Städte Hechingen und Sigmaringen = 1947 Teil des deutschen Landes Württemberg-Hohenzollern, seit 1953 Teil des deutschen Landes Baden-Württemberg (Hohenzollernsche Lande)
- Städte Eupen, Malmedy und Umgebung = nach 1920 zu Belgien, heute Ostteil der Provinz Lüttich in der Region Wallonien (Eupen-Malmedy)
Mithin haben alle deutschen Länder vormals preußisches Territorium übernommen, mit Ausnahme Bayerns, das sich allerdings schon zu napoleonischer Zeit Teile Preußens einverleibt hatte (Ansbach-Bayreuth). Dazu kommen neun polnische Woiwodschaften sowie fünf weitere Staaten:
Belgien: Teil der Region Wallonien (Eupen-Malmedy)
- Städte Eupen, Malmedy und Umgebung in der ehemaligen Rheinprovinz
Dänemark: Sønderjyllands Amt, heute Westteil der Region Syddanmark
- nördlichster Teil der ehemaligen Provinz Schleswig-Holstein mit der Stadt Apenrade (Nordschleswig)
Litauen: Nordwestteil von Litauen (Memelland)
- Stadt Memel und Umgebung in der ehemaligen Provinz Ostpreußen
Russland: Oblast Kaliningrad (Nord-Ostpreußen)
- Nordteil der ehemaligen Provinz Ostpreußen mit der Stadt Königsberg
Tschechien: Teil der Tschechischen Republik (Hultschiner Ländchen)
- Stadt Hultschin und Umgebung in der ehemaligen Provinz Schlesien
polnische Woiwodschaft Ermland-Masuren
- Südteil der ehemaligen Provinz Ostpreußen mit der Stadt Allenstein
- Ostteil der ehemaligen Provinz Westpreußen mit den Stadt Marienwerder
polnische Woiwodschaft Pommern
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Westpreußen mit den Städten Danzig, Gdingen
polnische Woiwodschaft Lebus
- Ostteil der ehemaligen Provinz Brandenburg mit den Städten Landsberg/Warthe, Grünberg
polnische Woiwodschaft Großpolen
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Posen mit der Stadt Posen
Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Kujawien-Pommern
- Nordteil der ehemaligen Provinz Posen mit der Stadt Bromberg
- Südteil der ehemaligen Provinz Westpreußen
polnische Woiwodschaft Westpommern (Hinterpommern)
- Ostteil der ehemaligen Provinz Pommern mit den Städten Köslin, Stettin, Swinemünde
polnische Woiwodschaft Oppeln (West-Oberschlesien)
- Ostteil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Oppeln
polnische Woiwodschaft Niederschlesien
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Schlesien mit den Städten Breslau, Liegnitz
Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Schlesien (Ost-Oberschlesien)
- östlichster Teil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Kattowitz
deutsches Land Brandenburg
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Brandenburg mit den Städten Potsdam, Frankfurt/Oder
deutsches Land Berlin
- Stadt Berlin in der ehemaligen Provinz Brandenburg
Teile des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Westteil der ehemaligen Provinz Pommern mit den Städten Greifswald, Stralsund (Vorpommern)
- nördlichster Teil der ehemaligen Provinz Brandenburg
Hauptteil des deutschen Landes Sachsen-Anhalt
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Sachsen mit den Städten Halle/Saale, Magdeburg, Merseburg
Teile des deutschen Freistaates Thüringen
- Südteil der ehemaligen Provinz Sachsen mit der Stadt Erfurt und Exklave um die Stadt Suhl
- Exklave der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau um die Stadt Schmalkalden
Teile des deutschen Freistaates Sachsen
- südöstlichster Teil der ehemaligen Provinz Sachsen mit der Stadt Torgau
- westlichster Teil der ehemaligen Provinz Schlesien mit der Stadt Görlitz (Niederschlesische Oberlausitz)
Hauptteil des deutschen Landes Schleswig-Holstein
Teile des deutschen Landes Hamburg
- Stadtteile Altona, Wandsbek in der ehemaligen Provinz Schleswig-Holstein
- Stadtteile Harburg, Wilhelmsburg in der ehemaligen Provinz Hannover
Hauptteil des deutschen Landes Niedersachsen
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Hannover mit den Städten Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade, Göttingen und Exklave um die Stadt Wilhelmshaven
- Exklave der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau um die Stadt Rinteln
Teil des deutschen Landes Bremen
- Stadtteil Wesermünde in der ehemaligen Provinz Hannover
Hauptteil des deutschen Landes Hessen
- Hauptteil der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau mit den Städten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt am Main,
- Exklave der ehemaligen Rheinprovinz um die Stadt Wetzlar
Teile des deutschen Landes Rheinland-Pfalz
- westlichster Teil der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau mit der Stadt Montabaur
- Südteil der ehemaligen Rheinprovinz mit den Städten Koblenz, Trier
Hauptteil des deutschen Landes Saarland
- südlichster Teil der ehemaligen Rheinprovinz mit der Stadt Saarbrücken
Hauptteil des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen
- ehemalige Provinz Westfalen mit den Städten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Minden, Münster
- Nordteil der ehemaligen Rheinprovinz mit den Städten Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln
Teil des deutschen Landes Baden-Württemberg
- Exklave der ehemaligen Rheinprovinz um die Stadt Sigmaringen (Hohenzollernsche Lande)
[Bearbeiten] Liste der Könige von Preußen
1618 war das Herzogtum Preußen mit der Markgrafschaft Brandenburg und ihren Nebenländern in Personalunion vereinigt worden.
1701 wurde das Herzogtum zum Königreich Preußen erhoben, dessen Name im allgemeinen Sprachgebrauch bald auf alle von den Hohenzollern regierten Territorien überging. Die Könige stammten sämtlich aus diesem Fürstenhaus.
Name | Herrschaft | Bemerkungen |
---|---|---|
Kurfürst Friedrich III. (* 1657) | 1688 – 1713 | seit 1701 als Friedrich I. König in Preußen |
Friedrich Wilhelm I. der Soldatenkönig (* 1688) | 1713 – 1740 | |
Friedrich II. der Große (* 1712) | 1740 – 1786 | ab 1772 König von Preußen wg. Annexion Polnisch Preußens |
Friedrich Wilhelm II. (* 1744) | 1786 – 1797 | |
Friedrich Wilhelm III. (* 1770) | 1797 – 1840 | |
Friedrich Wilhelm IV. (* 1795) | 1840 – 1861 | |
Wilhelm I. (* 1797) | 1861 – 1888 | zunächst seit 1858 als Regent; seit 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes und seit 1871 Deutscher Kaiser |
Friedrich III. (* 1831) | 9. März 1888 - 15. Juni 1888 | |
Wilhelm II. (* 1859) | 1888 – 1918 | († 1941 im niederländischen Exil) |
[Bearbeiten] Was bleibt von Preußen?
Anzusprechen sind insoweit folgende Punkte, in denen die vormals dominante Stellung Preußens in Deutschland noch heute zu Tage tritt:
- Bund:
- Berlin ist als Hauptstadt des mächtigsten Bundesstaates Preußen 1871 zur Hauptstadt des Deutschen Reiches und in dieser Tradition 1991 auch des wiedervereinigten Deutschlands geworden. Mehrere Bundesinstitutionen kamen in Gebäuden früherer preußischer Einrichtungen unter, etwa der Bundesrat im Preußischen Herrenhaus.
- Die preußische Kriegsauszeichnung des Eisernen Kreuzes ist – in modifizierter Form – Symbol der Bundeswehr.
- Das Ausscheiden Österreichs aus der deutschen Nation im Zuge der Gründung des deutschen Nationalstaates 1871 beruht auf Preußens Politik. Die kleindeutsche Lösung ist eine großpreußische Lösung (August Bebel).
- Länder:
- Nach der Wiedervereinigung 1990 entstand der Plan, die Länder Berlin und Brandenburg zusammenzulegen. Dabei kam der Vorschlag auf, das neue Land „Preußen“ zu nennen; der vorgelegte Name war jedoch Berlin-Brandenburg. Im Jahr 1996 wurde diese Vereinigung jedoch per Volksabstimmung abgelehnt.
- Das Land Sachsen-Anhalt ist zurzeit das einzige, dessen Landeswappen den preußischen Adler enthält. Daneben enthält noch das große Wappen Baden-Württembergs das Hauswappen der Hohenzollern.
- Das preußische Regierungs- und Verwaltungsmodell war maßgeblich für eine Vielzahl politischer Institutionen auf Landesebene, wie etwa Ministerpräsident, Regierungsbezirk, Landrat, Kreis, Amt und Landschaftsverband (zuvor Provinzialverband).
- Mentalität
- Schwer messbar aber unleugbar vorhanden hat die frühere Zugehörigkeit zu Preußen bis heute merkliche Spuren in der Mentalität der Bevölkerung hinterlassen. Dies betrifft die schon erwähnten preußischen Eigenschaften, dazu womöglich ein schwächer ausgeprägtes regionales bzw. föderalistisches (Selbst-)Bewusstsein (verglichen etwa mit Süddeutschland, Sachsen, Hamburg). In diesem Zusammenhang lässt sich vermuten, dass die zunehmende Zurückdrängung der niederdeutschen Sprache durch den vereinheitlichenden Einfluss Preußens zumindest beschleunigt wurde.
- Kirchen:
- Die Union Evangelischer Kirchen ist hervorgegangen aus der Evangelischen Kirche der Union, einem Kirchenbund der altpreußischen evangelischen Landeskirchen (->siehe Kirche der Altpreußischen Union), d. h. der Kirchen, deren Gebiet bereits vor 1866 zu Preußen gehörte.
- Kultur
- Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst einen der größten und universellsten Sammlungskomplexe der Welt.
- Sport:
- Preußen (Münster), BFC Preußen oder lateinisch Borussia (Dortmund, Mönchengladbach) begegnet nach wie vor als Vereinsname.
- Darüber hinaus sind die deutschen Fußballnationalmannschaften in den preußischen Landesfarben Schwarz und Weiß gekleidet.
- Farbe:
- Preußisch Blau.
- Die Farbe der Nationalmannschaften, siehe „Sport“
- Ortsnamen:
- Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke
- Ortschaft Preußisch Ströhen (Stadtteil der Stadt Rahden) im Kreis Minden-Lübbecke
- Bahnhof Preußen bei Dortmund
- Familienname:
Die Angehörigen des vormals regierenden preußischen Könighauses tragen den Namen Prinz/Prinzessin von Preußen (nicht Hohenzollern).
[Bearbeiten] Siehe auch
- Preußische Ministerpräsidenten
- Preußische Marine, Preußen (Schiff),
- Deutsches Reich, Deutschland,
- Geschichte Polens, Oblast Kaliningrad
- Preußische Tugenden
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Aus dem Nachlass, ed. E. v. Bülow I, Dessau 1845, S. 187
- ↑ Acta Borussica - Protokolle des preußischen Staatsministeriums; [1]
[Bearbeiten] Literatur
Ältere Literatur bis 1947 (aufgenommen sind auch Neuausgaben älterer Literatur)
- Max Apt (Hg.): Die preußische Landesgesetzgebung. Sammlung von Textausgaben.... Buchhandlung des Waisenhauses, Halle/S. u. Berlin 1933-1935. Etwa 14 Bände (mit Nachträgen).
- Otto Hintze: Die Hohenzollern und ihr Werk: 1415 - 1915, Reprint der Originalausgabe, Verlag Parey, Berlin 1987 , ISBN 3-490-33515-5
- Leopold von Ranke: Preußische Geschichte. 4 Bände. Goldmann, München 1966.
- Leopold von Ranke: Preußische Geschichte 1415-1871. Ausgewählt und bearbeitet von Hans-Joachim Schoeps, Goldmann, München 1981, ISBN 3-442-11296-6.
- Leopold von Ranke: Preußische Geschichte. Hg. von Willy Andreas, Emil Vollmer Verlag, Wiesbaden o.J., o.ISBN. Mit dem vorangestellten Essay Die großen Mächte.
Neuere Literatur
- Kurt Adamy, Kristina Hübener (Hg.): Geschichte der Brandenburgischen Landtage. Von den Anfängen 1823 bis in die Gegenwart. Verlag für Berlin-Brandenburg, 1999, ISBN 3-930850-71-0.
- Kenneth Attwood: Fontane und das Preußentum. Baltica Verlag, Flensburg 2000. ISBN 3-934097-08-1.
- Dirk Blasius (Hg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Verlagsgruppe Athenäum, Hain, Scriptor, Hanstein, Königstein/Taunus 1980, ISBN 3-445-02062-0. Mit Auswahlbibliografie und Personenregister.
- Peter Brandt, Reiner Zilkenat (Hg.): Preußen. Ein Lesebuch. LitPol Verlag, Berlin 1981, ISBN 3-88279-021-0. Mit rund 130 Dokumenten, Abbildungen und Faksimiles, Literaturhinweisen, einer Chronik.
- Albert A. Bruer: Geschichte der Juden in Preußen (1750 - 1820). Campus Verlag, Frankfurt a.M., New York 1991, ISBN 3593343444.
- Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Bearb. u. Hg.): Moderne Preußische Geschichte 1648-1947. Eine Anthologie. 3 Bde., Walter de Gruyter, Berlin, New York 1981 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 52/1-3. Forschungen zur Preußischen Geschichte), ISBN 3-11-008324-8.
- Otto Büsch, Monika Neugebauer-Wölk (Hg.): Preußen und die revolutionäre Herausforderung seit 1789. Ergebnisse einer Konferenz. Berlin 1991 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 78. Forschungen zur preußischen Geschichte), ISBN 3-11-012684-2.
- Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600-1947. dva, Stuttgart 2007, ISBN 3421053928. (Wichtiges neueres Überblickswerk.)
- Gerhard Friedrich: Fontanes preußische Welt. Armee - Dynastie - Staat. Baltica Verlag, Flensburg 2001. ISBN 3-934097-12-X.
- Klaus Herdepe: Die Preußische Verfassungsfrage 1848. ars et unitas, Neuried 2003 (Deutsche Universitätsedition, Bd. 22), ISBN 3-936117-22-5.
- Charles Higounet: Die deutsche Ostsiedlung im Mittelalter. Siedler Verlag. Berlin 2001, ISBN 3-886-80141-1.
- Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848. Klett-Cotta, Stuttgart 1987, ISBN 3-608-95483-X.
- Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. Von den Anfängen bis 1947. Piper, München 2006, ISBN 349224355X.
- Preußen. Versuch einer Bilanz. Fünfbändiger Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Berliner Festspiele vom 15. August - 15. November 1981 im Gropius-Bau in Berlin, Rowohlt, Reinbek 1981.
- Band 1 Preußen. Versuch einer Bilanz. Hg. von Gottfried Korff, 1500-ISBN 3-499-34001-1.
- Band 2 Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur. Hg. von Manfred Schlenke, 1000-ISBN 3-499-34002-X.
- Band 3 Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates. Bearb. von Peter Brandt, 1000-ISBN 3-499-34003-8.
- Band 4 Preußen. Dein Spree-Athen. Beiträge zu Literatur, Theater und Musik in Berlin. Hg. von Hellmut Kühn, 1000-ISBN 3-499-34004-6.
- Band 5 Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Hg. von Axel Marquardt und Heinz Rathsack, 1000-ISBN 3-499-34005-4.
- Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Geschichte eines Staates. Bilder und Zeugnisse. Ullstein, Frankfurt a.M., Berlin 1992 (zuerst Frankfurt a.M., Berlin: Propyläen Verlag, 1966, 1967), ISBN 3-550-08585-0.
- Julius H. Schoeps: Preußen, Geschichte eines Mythos. 2. erw. Aufl., Bebra Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-898-09030-2.
- Rudolf von Thadden: Fragen an Preußen. Zur Geschichte eines aufgehobenen Staates. C.H. Beck, München 1981, ISBN 3-406-08134-7. Mit einer Zeittafel, einer Übersicht der Regierungszeiten der brandenburgisch-preußischen Herrscher seit Beginn des 17. Jahrhunderts und sechs Karten von 1415 bis 1871.
Essays und Populärdarstellungen
- Friedemann Bedürftig (Hg.): Preußisches Lesebuch. Bilder, Texte, Dokumente. Unipart-Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3812281018.
- Marion Gräfin Dönhoff: Preußen. Maß und Maßlosigkeit. Goldmann, München 1998, ISBN 3-442-75517-4.
- Hans Dollinger: Preußen. Eine Kulturgeschichte in Bildern und Dokumenten. Prisma, Gütersloh 1985, ISBN 3570096246. Mit einem Vorwort von Marion Gräfin Dönhoff und einer sychronoptischen Zeittafel zur Geschichte und Kultur Preußens.
- Bernt Engelmann: Preußen. Land der unbegrenzten Möglichkeiten. München 1981, ISBN 3-442-11300-8.
- Joachim Fernau: Sprechen wir über Preußen. Die Geschichte der armen Leute. Herbig Verlag, Berlin und München 1999, ISBN 3-776-62132-X.
- Siegfried Fischer-Fabian: Preußens Krieg und Frieden. Der Weg ins Deutsche Reich. Droemer Knaur, München und Zürich 1981, ISBN 3-426-26043-3. Mit 50 Abbildungen, Zeittafel 1786-1871, Literaturverzeichnis, Register und Bildnachweis.
- Sebastian Haffner: Preußen ohne Legende. Gruner u. Jahr, Hamburg 1979, ISBN 3-442-11511-6. Mit 8 Karten, Zeittafel von 1134-1947, Personenregister und Bildnachweis; Bildteil von Ulrich Weyland.
- Sebastian Haffner, Wolfgang Venohr: Preußische Profile. Ullstein, Berlin 2001, ISBN 3-548-26586-3.
- Alwin Hanschmidt, Die Grafschaft Lingen und Brandenburgs-Preußens Expansion nach Westen, in: Emsländische Geschichte Bd. 13, Haselünne 2006, S. 425-440.
- Ingrid Mittenzwei, Erika Herzfeld: Brandenburg-Preußen 1648 bis 1798. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild. Berlin (Ost) 1987, ISBN 3-373-00004-1. Anhang mit Sigelverzeichnis, Personenregister und Bildnachweis.
- Berthold Maack: Preussen - Jedem das Seine, Tübingen 1980 (Grabert Verlag), ISBN 3-87847-048-7
- Heinz Ohff: Preußens Könige. Pieper Verlag, München, Zürich 2001, ISBN 3-492-23359-7. Mit 39 S/w-Abbildungen, einer Zeittafel, einer Auswahlbibliografie und einem Personenregister.
- Wolfgang Ribbe, Hansjürgen Rosenbauer (Hg.): Preußen. Chronik eines deutschen Staates. Berlin 2000, ISBN 3-87584-023-2. Begleitbuch zur gleichnamigen sechsteiligen Fernsehreihe, mit zahlreichen Abbildungen.
- Hans-Joachim Schoeps: Preußen gestern und morgen. Preussen Verlag, Eutin-Fissau, o.ISBN. Essay.
- Eberhard Straub: Eine kleine Geschichte Preußens. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-886-80723-1.
Preußen in Filmen und Bildern
- Bundeszentrale für politische Bildung: Preußen in Film und Bild. Zeitgenössische Darstellungen und Filme der DDR in Gegenüberstellung. Bonn 1997 (Schriftenreihe Medienberatung), ISBN 3-89331-284-6.
- Axel Marquardt, Heinz Rathsack (Hg.): Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Rowohlt, Reinbek 1981 (Preußen. Versuch einer Bilanz. Bd. 5), 1000-ISBN 3-499-34005-4.
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Preußen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Preussen.de
- Preußen – Chronik eines deutschen Staates (Webseite zur Sendereihe der ARD im „Preußenjahr“ 2001)
- Verfassungsurkunde für den preußischen Staat („Oktroyierte Verfassung“ vom 5. Dezember 1848) in Volltext
- Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat („Revidierte Verfassung“ vom 31. Januar 1850) in Volltext
- Kgr. Preußen im Deutschen Kaiserreich
- Der Freistaat Preußen
- Preußenschlag, Übernahme der Regierung
- Kontrollratsgesetz Nr. 46 – die formelle Auflösung Preußens
- Preussenmuseum.de – Preußen-Museum des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesel und Minden
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Vor 1701: Herzogtum Preußen | Markgrafschaft Brandenburg | Hinterpommern | Herzogtum Magdeburg | Fürstentum Halberstadt |
Herzogtum Kleve | Grafschaft Mark | Grafschaft Ravensberg | Fürstentum Minden
Außereuropäische Kolonien: Groß Friedrichsburg | St. Thomas | Arguin | Krabbeninsel | Tertholen
Nach 1701: Fürstentum Neuenburg | Vorpommern | Grafschaft Ostfriesland | Schlesien (1740) | Grafschaft Glatz (1763) |
Polnisch Preußen, Netzedistrikt (1772) | Südpreußen (1793) | Neuostpreußen, Neuschlesien (1795)
Im 19. Jh. aufgelöst: Netzedistrikt | Südpreußen | Neuostpreußen | Neuschlesien | Niederrhein | Jülich-Kleve-Berg | Preußen
1772/1822 bis ins 20. Jh.: Ostpreußen | Westpreußen | Brandenburg | Pommern | Posen | Sachsen | Schlesien | Westfalen | Rheinland
1850/68 bis ins 20. Jh.: Hohenzollernsche Lande | Schleswig-Holstein | Hannover | Hessen-Nassau
Im 20. Jh. gebildet: Niederschlesien | Oberschlesien | Groß-Berlin | Posen-Westpreußen | Halle-Merseburg | Kurhessen | Magdeburg | Nassau
Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen-Kassel | Großherzogtümer: Baden | Hessen-Darmstadt | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß ältere Linie | Reuß jüngere Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Elsaß-Lothringen | Hamburg | Hessen-Darmstadt | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Reuß ältere Linie | Reuß jüngere Linie | Sachsen | Sachsen-Altenburg | Sachsen-Coburg und Gotha | Sachsen-Weimar-Eisenach | Sachsen-Meiningen | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Württemberg
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Hamburg | Hessen | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Württemberg
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