Diskussion:JobCard
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zum Thema Kritik:
Das JobCard-Verfahren arbeitet vom Beginn des Moellprojektes an in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und hat auch dessen Zustimmung. In erster Linie wurde damit die Sicherheit im Verfahren gewürdigt, die einen Datenabruf aus der Zentralen Speicherstelle nur dann zulässt, wenn der "Teilnehmer" (der leistungsberechtigte Arbeitslose, der Wohngeldberechtigte, der Kindergeldempfänger etc.) am JobCard-Verfahren seine Zustimmung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur gegeben hat. Zusätzliche Sicherheit gegen mögliche interne Versuche Daten zu missbrauchen bietet die Trennung von operativer Speicherung und Verschlüsselung, die in getrennten Zuständigkeiten liegen. Grundsätzlich sind natürlich immer die Vorteile eines Verfahrens (schnellere Bearbeitung/Bescheidung, gerechtere Berechnungen, keine Kenntnis des Arbeitgebers von der privaten Situation seines Arbeitnehmers etc.) gegen die möglichen Nachteile (Teilnahmepflicht, Datenspeicherung) abzuwägen.
[Bearbeiten] Aktualität
Unter Punkt 4.3 zweiter Satz steht:
Neuer Starttermin sei der 1. Januar 2007.
Kann das mal bitte jemand aktualisieren / berichtigen.