Künstlerische Reifeprüfung
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Die künstlerische Reifeprüfung ist die Abschlussprüfung einer künstlerischen Ausbildung an einer Musikhochschule oder Musikakademie. Sie kann erst absolviert werden, wenn zuvor eine künstlerische Abschlussprüfung (meist Diplom) abgelegt wurde, der sich ein Aufbaustudium angeschlossen hat.
Mit dem Bestehen der künstlerischen Reifeprüfung wird belegt, dass der Musiker über besondere interpretatorische Fähigkeiten und hervorragende künstlerische Fertigkeiten in einem bestimmten musikalischen Fachgebiet (Spielen eines bestimmten Musikinstrument, Gesang, Dirgieren, Komponieren usw.) verfügt.