Diplom
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Das Diplom (v. griech. δίπλωµα diploma) war eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden fast nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen bezeichnet.
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[Bearbeiten] Diplom als akademischer Grad
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad, den Studenten an Hochschulen neben dem Magister als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Während der Magister vorwiegend in geisteswissenschaftlichen Studiengängen verliehen wird, bereiten Diplomstudiengänge traditionell vor allem auf ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie generell auf durch ein klar umrissenes Berufsbild definierte akademische Berufe vor. Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann.
Diplomgrade dürfen in Deutschland nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.
Als Hochschulgrad existiert das Diplom erst seit dem 11. Oktober 1899, als der Grad des Diplom-Ingenieurs durch kaiserlichen Erlass an den Technischen Hochschulen eingeführt wurde. Ein weiterer deutscher Universitätsabschluss ist die Erste Staatsprüfung, die keinen akademischen Grad darstellt - wobei die Hochschule aufgrund der bestandenen Staatsprüfung zusätzlich einen akademischen Grad verleihen kann -, jedoch ebenfalls grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das (zumeist viersemestrige) Grundstudium, das mit mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern, dem so genannten Vordiplom, abgeschlossen wird, und das (vier- bis sechssemestrige) Hauptstudium, was wiederum mit mündlichen Prüfungen und einer Diplomarbeit endet.
An den Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls als akademischer Grad verliehen, es wird jedoch seit 1987 zwingend mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die in der Regel kürzere Studiendauer von 8 Semestern (bis Ende der 80er 6 Semester).
An den Gesamthochschulen wurden erstmals gestufte Abschlüsse verliehen, das sogenannte Diplom I und Diplom II, wobei ersteres besoldungsrechtlich dem Diplom (FH) gleichgesetzt wurde, letzteres dem regulären universitären Diplom entsprach.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich gibt es den akademischen Grad Diplom-... nur in den Ingenieurwissenschaften in der Form als Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieur (FH). Abgekürzt wird dieser Grad entweder (wie in Deutschland) mit Dipl.-Ing., oder mit DI (ohne Abkürzungspunkte). Diplomstudien in anderen Fächern führen in Österreich zu einem Magister-Grad.
[Bearbeiten] Bologna-Prozess
Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, sollen zwar die Diplomstudiengänge zum Jahr 2010 auslaufen und auf das gestufte Bachelor-Mastersystem umgestellt werden, doch einige Bundesländer wollen es ihren Hochschulen auch weiterhin ermöglichen, bewährte Diplom- und andere Studiengänge unter bestimmten Voraussetzungen aufrechtzuerhalten bzw. neu einzurichten. Daneben werden in Österreich Master-Grade in nicht konsekutiven Studiengängen, sogenannten Universitätslehrgängen, vergeben.
Hier ein Beispiel einer Universität:
(Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern; Master mit vier Semestern; die Promotionsdauer wurde mit sechs Semestern angenommen, jedoch ist das nur ein Richtwert, da die meisten Promotionen keiner „Regelstudienzeit“ unterliegen.)
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | 7. Jahr | 8. Jahr |
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Vordiplom ⇒ | Diplom ⇒ | Promotion |
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Bachelor ⇒ | Master ⇒ | Promotion |
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Nach dem in der Regel guten bis sehr guten Abschluss eines Diplomstudienganges an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule ist eine Promotion möglich. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Diplom-Absolventen der Fachhochschulen an einer Universität promovieren. Das gilt nicht für einen Diplomabschluss an einer Berufsakademie, da es sich bei diesem nicht um einen akademischen Grad handelt.
[Bearbeiten] Besoldungsrechtliche Einordnung in Deutschland
Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. Juni 2003 hieß es: „Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs.“, so dass „Bachelorabschlüsse (...) grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen (verleihen); konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.“
Besoldungsrechtlich bedeutet dies, dass Bachelor / Diplom (FH)-Absolventen dem gehobenen Dienst, Master / Diplom-Absolventen dem höheren Dienst zugeordnet werden. Hierbei muss beachtet werden, dass für den Mastergrad einer Fachhochschule die Zuordnung zum höheren Dienst explizit in der Akkreditierung festgestellt werden muss. Einige Mastergrade der Fachhochschulen werden somit nur dem gehobenen Dienst zugeordnet.
Für die vollständigen Informationen siehe diesen Beschluss der KMK.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Beispiel einer Studienordnung
- TU-9: Initiative der neun größten Technischen Universitäten Deutschlands zur schrittweisen Ersetzung des Diploms durch den Bachelor im Zuge des Bologna-Prozesses