Kammerschauspieler
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bezeichnung Kammerschauspieler (Abkürzung Ksch.) ist ein Titel, der an hervorragende Schauspieler verliehen wird. In Österreich ist er seit seiner Einführung 1926 ein Ehrentitel, wurde aber 1971 ein Berufstitel und wird hauptsächlich an Mitglieder der Bundestheater vergeben, in Ausnahmefällen auch an andere Theatermitglieder.
Vergleichbare Bezeichnungen sind Kammersänger, Kammertänzer, Kammermusiker, Kammervirtuose und Staatsschauspieler.