Kandidat
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Ein Kandidat oder eine Kandidatin ist eine Person, die sich bei einer Wahl um ein Mandat bewirbt. Auch wer sich in einem Auswahlverfahren für ein Öffentliches Amt, eine Stelle oder einen Preis beworben hat oder aus anderen Gründen in Betracht gezogen wird, wird als Kandidat (Kandidatin) bezeichnet.
Die Bezeichnung "Kandidat" kann auf das lateinische candidatus abgestellt werden bzw. in Herleitung von der toga candida, einem weißen Gewand, das im antiken Rom die Anwärter auf ein Amt zu tragen hatten. Der "weißgekleidete Amtsbewerber, der sich dem Volk in der candida, der glänzendweißen Toga vorstellte" (lat.: candidus = glänzend, weiß).
[Bearbeiten] Akademische Bedeutung
Mit der Bezeichnung "Kandidat" werden verschiedene Bedeutungen verbunden:
- Doktorand und Anwärter auf einen akademischen Grad (seit Ende des 16. Jahrhunderts)
- Student im fünften Semester (im 18. und 19. Jahrhundert)
- Student nach Ablegung einer Vorprüfung wie Philosophikum (cand. phil.), Physikum (cand. med.) etc. In Österreich auch ein Student nach der ersten Diplomprüfung, in Medizin nach dem ersten Rigorosum.
- Anwärter auf eine (Staats-)Prüfung
- Theologe, der schon vor dem Examen kirchliche Würden innehatte (bis 18. Jahrhundert)
In Deutschland ist die Bezeichnung "Kandidat" kein akademischer Grad im Unterschied zu einigen osteuropäischen sowie skandinavischen Ländern.
[Bearbeiten] Weitere Verwendung
Teilweise hat der Begriff auch eine spezielle Bedeutung:
- Ein Thronkandidat ist eine Person, die im Fall der Restauration der Monarchie in einem Land als Monarch in Betracht käme (diese Person kann, muss aber nicht explizit Anspruch auf den Thron erheben).
- In den Führungsgremien kommunistischer Parteien wurden neue Mitglieder zunächst als Kandidat aufgenommen, z.B. Kandidat des Politbüros. In diesem Status nahmen sie ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
[Bearbeiten] Siehe auch
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