Kanzlerprinzip
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Das Kanzlerprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes bestimmt der Bundeskanzler "die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung" (Richtlinienkompetenz).
Das Kanzlerprinzip kann zu Konflikten innerhalb des Kabinetts führen, wenn der Kanzler eine Einzelfrage zur "Chefsache" erklärt und der betroffene Ressortminister eine abweichende Meinung zum Thema hat. Häufig wird dann der Minister entlassen bzw. tritt von selbst zurück.
Literatur:
- Eberhard Schuett-Wetschky, "Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, demokratische Führung und Parteiendemokratie. Teil I: Richtlinienkompetenz als Fremdkörper in der Parteiendemokratie", in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 4/13 (2003), S. 1897-1932.
- Eberhard Schuett-Wetschky, "Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, demokratische Führung und Parteiendemokratie. Teil II: Fehlinformation des Publikums", in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 1/14 (2004), S. 5-30.
siehe auch: Kollegialprinzip, Ressortprinzip