Kirchenstrafe
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Unter Kirchenstrafe wird eine rechtliche Beschränkung verstanden, die die Katholische Kirche jenen Gliedern auferlegt, die gegen ihre Ordnung in wichtiger Sache und in schuldhafter und anrechenbarer Weise verstoßen haben.
Kirchenstrafen:
- Exkommunikation
- Kirchenbann (kleiner und großer Kirchenbann)
- Infamie
- Interdikt
- Suspension
Die Verhängung von Kirchenstrafen ist im Kirchenrecht geregelt.