Diskussion:Klageerzwingungsverfahren
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Die bisherige Version war unhaltbar. Statistisch gesehen werden etwa 70 - 75% der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschasften eingestellt. Gegen die ergehenden Einstellungsbescheide werden in weniger als 5% der Fälle Beschwerde eingelegt. Sofern die Beschwerde nicht ohnehin zurückgenommen wird, hat sie wiederum in etwa 5% der Fälle (vorläufigen) Erfolg. Ein gegen einen Bescheid des Generalstaatsanwalts gerichtetes erfolgreiches Klageerzwingungsverfahren habe ich in meinem gesamten Berufleben noch nicht gesehen. Deshalb scheint mir die Bedeutung des Klageerzwingungsverfahrens von manchen überschätzt. --Lung 13:22, 6. Feb 2005 (CET)