Kollegium
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Der Begriff Kollegium (Plural: Kollegien) (Gremium) stammt aus dem Lateinischen (Collegium) und bezeichnet
- eine Gemeinschaft von Personen gleichen Amtes. Kollegien sind Gruppen gleichberechtigter Mitglieder. Das Kollegialprinzip beschreibt in den Politikwissenschaften die Führung einer Kollegialbehörde.
- Beispiele: Lehrerkollegium, Ärztekollegium, Schweizer Bundesrat
- Siehe auch: Collegium musicum
- ein Gymnasium. In einigen katholischen Schweizer Ortschaften wie Altdorf UR, Brig VS oder Stans NW wird die Kantonsschule noch heute Kollegium genannt.
- in der lateinischen Schreibweise die Studentenwohnheime:
- collegium oecumenicum München (mit dem Evangelischen Waisenhausverein München e.V. als Träger)
- collegium oecumenicum Bamberg (mit der Diakonie Neuendettelsau als Träger)
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