Kommunionhelfer
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In der römisch-katholischen Kirche können getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden, um den Mangel an Klerikern (d. h. Priester und Diakone) oder an beauftragten Akolythen in einem Gottesdienst auszugleichen. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, d. h. des geheiligten Brotes oder des heiligen Kelches:
- (a) in den Fällen, in denen die Anzahl der anwesenden Kleriker (oder beauftragten Akolythen) so gering ist, dass der Gottesdienst sich ohne ihren Einsatz ungebührlich in die Länge ziehen würde.
- (b) Des Weiteren können Kommunionhelfer die Kommunion außerhalb der Messfeier aus dem Tabernakel reichen (Kommunionfeier) sowie die Krankenkommunion überbringen. Dies geschieht jeweils in Absprache mit dem zuständigen örtlichen Geistlichen. Statthaft ist die Mitwirkung eines Kommunionhelfers in der Messfeier besonders auch dann, wenn ohne seine Mithilfe die Kelchkommunion der Laienchristen sich nicht oder nur schwer ermöglichen lässt.
Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann die selbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst oder der Gemeinde auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor oder Pastoral-/Gemeindereferent). Der Dienst als Kommunionhelfer ist allerdings nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben. Ein künftiger Diakon und Priester muss vor seiner Ordination den Dienst als beauftragter Akolyth versehen.