Komplementäre Kompetenz
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Der Begriff komplementäre Kompetenz bezeichnet in einer Kooperation von Organisationen die gegenseitige Unterstützung durch die jeweiligen Kernkompetenzen.
Beispielsweise liegt bei der Kooperation zweier Unternehmen unterschiedliches Wissen über Märkte und Produkte vor. Jeder bringt seine Kompetenz mit in die Kooperation ein, so dass sich beide dadurch unterstützen.