Konkursverwaltung
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Die Konkursverwaltung vertritt die Konkursmasse und führt das Konkursverfahren durch.
Rechtsgrundlage bilden insbesondere das SchKG, die KOV und die VZG.
Anstelle des Konkursamts kann die Gläubigerversammlung eine ausseramtliche Konkursverwaltung einsetzen.
Im deutschen Recht hat der Insolvenzverwalter die entsprechende Funktion inne.
[Bearbeiten] Weblinks
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)
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