Kreisordnung
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Die Kreisordnung (in manchen Ländern heißt sie auch Landkreisordnung) ist ein Landesgesetz, das
- die Rechtsstellung der Landkreise
- ihre innere Organisation
- und die staatliche Aufsicht (Rechtsaufsicht bzw. Fachaufsicht) über sie
regelt.
In den einzelnen Ländern der Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Regelungsmodelle (Typen von Kreisverfassungen).
Die Kreisordnung entspricht der Gemeindeordnung auf Ebene der Gemeinden.