Kunkellehen
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Als Kunkellehen wurde im alten deutschen Recht unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das Lehen bezeichnet, das beim Aussterben des Mannesstammes an die weibliche Linie überging. Die Kunkel wird hier zum Symbol des Weiblichen, da das Spinnen eine typisch weibliche Tätigkeit war.
Das Wort Kunkellehen geht auf den altdeutschen Begriff Kunkel (Spinnrocken) zurück.