Lübecker Frieden
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Lübecker Frieden, oder Frieden von Lübeck, war ein Friedensschluss, der im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Dänemark am 22. Mai 1629 in Lübeck geschlossen wurde.
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Vorausgegangen war dem Frieden die Mobilisierung von Truppen unter König Christian IV. von Dänemark und Norwegen, der als Herzog von Holstein und Oberster des Niedersächsischen Reichskreises versuchte seine Vormacht in Norddeutschland auszubauen. Neben seinen territorialen Ambitionen, führte er auch religiöse Interessen auf, um die Hilfe der protestantischen Fürsten zu erhalten.
Im Frühjahr 1625 erhielt er die benötigten Truppen und marschierte in Sachsen ein, stieß dabei auch nur auf relativ geringen Widerstand. Erst ein Jahr musste vergehen, bevor Christian auf nennenswerten Widerstand traf. Albrecht von Wallenstein hatte aus eigenen Mitteln ein großes Söldnerheer für Kaiser Ferdinand II. aufgestellt, bzw. hatte er sich mit diesem dem Kaiser angeschlossen und so die Beförderung zum Generalissimus der kaiserlichen Truppen erhalten. Damit konnte er gleichzeitig noch auf das Heer von Johann Tserclaes Graf von Tilly zugreifen. Beide Armeen blieben aber separat von beiden Heerführern getrennt. So kam es, dass Wallenstein am 26. April 1626 bei Dessau seinen ersten Sieg errang und Tilly das Heer König Christians IV. am 27. August 1626 in der Schlacht bei Lutter nahe Lutter am Barenberge schlug. Die Heere schlossen sich daraufhin doch zusammen, um Norddeutschland zu plündern und verwüsten. König Christian IV. musste fliehen und wurde vom Generalissimus auf dessen Rückzug im Jahre 1627 bis Jütland energisch verfolgt, erreichen konnte Wallenstein den Dänenkönig aber nicht mehr.
[Bearbeiten] Vertragsbedingungen
Am 22. Mai 1629 musste König Christian IV. von Dänemark und Norwegen den Frieden von Lübeck unterzeichnen, da er vom Kaiser besiegt wurde. Der Friedensvertrag hatte folgende fünf Artikel, darunter folgende bedeutungsvolle:
- Der dänische König mischt sich in deutsche Angelegenheiten nur ein, soweit sie ihn als Fürst von Holstein betreffen
- Ausschluss von Schadensersatz
- Gefangenenfreilassung
Laut den Bedingungen hatte Dänemark den Status quo zu akzeptieren, was im Klartext bedeutete, dass viele kleinere Gebiete Norddeutschlands in die Hände des Kaisers, Ferdinand II., zurückfielen. Das Königreich Dänemark schied damit aus dem Dreißigjährigen Krieg aus.
[Bearbeiten] Folgen
Der Sieg der Katholiken über die Dänen und Protestanten schaffte die Grundlage für das Restitutionsedikt. Dieses erließ Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 und ordnete an, dass die säkularisierten Gebiete Deutschlands, die an protestantische Fürsten gefallen waren, zurück an katholische Fürsten und/oder Geistliche fallen sollten.