Landesparteiobmann
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Ein Landesparteiobmann ist ein Organ einer österreichischen Politischen Partei.
Er hat den Vorsitz am Landesparteitag, in der Landesparteileitung, im Landesparteivorstand und im Landesparteipräsidium. Er vertritt die Partei nach außen, wie überhaupt in allen Angelegenheiten.
Dem Landesparteiobmann beruft ordentliche Landesparteitage ein, ihm obliegt die Vorbereitung der Sitzungen des Landesparteivorstandes sowie die Durchführung seiner Beschlüsse. Ihm obliegt ferner die Aufsicht über die gesamte Parteitätigkeit. Er kann daher im Rahmen der Beschlüsse der Landesparteileitung, des Landesparteivorstandes und des Landesparteipräsidiums allen Mitgliedern und Funktionären, wie auch den Angestellten der Landespartei, Weisungen erteilen und bei Gefahr in Verzug vorläufige Maßnahmen treffen, die der unverzüglich einzuholenden Bestätigung durch die Landesparteileitung bzw. den Landesparteivorstand bedürfen
Ihm obliegt auch die Aufnahme von Angestellten, insbesondere des Landesgeschäftsführers, im Einvernehmen mit dem Landesparteivorstand.