Politische Parteien in Österreich
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Das Wesen der österreichischen Verfassung bringt es mit sich, dass politische Parteien zwar in der Bundesverfassung erwähnt werden, aber dort nicht definiert werden. Dies geschieht im Parteiengesetz (BGBl. Nr. 404/1975), dessen erster Artikel Verfassungsrang hat. Die Absätze 1-3 lauten wie folgt:
- Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Zu den Aufgaben der politischen Parteien gehört die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.
Im Parteiengesetz ist ebenfalls festgelegt, dass Parteien eine Satzung haben müssen, um Rechtspersönlichkeit zu erlangen.
Im Nationalrat vertretene Parteien mit Mandatszahlen (Stand: Nationalratswahl 1. Oktober 2006)
- SPÖ (68 Mandate) - Sozialdemokratische Partei Österreichs, (ehem. Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs; bis 1991 Sozialistische Partei Österreichs)-[1888/1889], Neugründung 1945; mitte-links, sozialdemokratisch
- ÖVP (66 Mandate) - Österreichische Volkspartei, gegr. 1945 (ehem. Christlichsoziale Partei; CSP, gegr. 1887); bürgerlich-konservativ, christlichsozial
- Die Grünen (21 Mandate) - Die Grünen - Die Grüne Alternative, gegr. 1983; linksliberal, ökologisch, feministisch
- FPÖ (21 Mandate) - Freiheitliche Partei Österreichs, gegr. 1956 (ehem. Verband der Unabhängigen VdU, gegr. 1949); stark rechts, EU-skeptisch, nationalistisch
- BZÖ (7 Mandate) - Bündnis Zukunft Österreich, gegr. 2005. Hervorgegangen aus der Spaltung der FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs; rechts, wirtschaftsliberal
Weitere Parteien:
- KPÖ - Kommunistische Partei Österreichs, gegr. 1918; sozialistisch-kommunistisch, feministisch, stark links
- SLP - Sozialistische Linkspartei, gegr. 2000; sozialistisch-kommunistisch, stark links (teilweise linksextrem)
- LiF - Liberales Forum, gegr. 1993; werteliberal, wirtschaftsliberal
Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im Bundesministerium für Inneres hinterlegen. Da es nicht viele gesetzlichen Auflagen gibt sind dort bereits 729 Satzungen politischer Parteien hingerlegt [Stand 1999].
historische Parteien
- Christlichsoziale Partei
- Großdeutsche Volkspartei (GDVP)
- Landbund (Österreich) (LBd)
- Deutschliberale Partei
- VdU (auch WdU)
- Wahlgemeinschaft Österreichische Volksopposition (VO)
- Deutschnationale Parteien (DnP)
- Nationaler Wirtschaftsblock (NWB)
- Heimatblock (HB)
- Jüdisch Nationale Partei (JNP)
- Nationaldemokratische Partei (Österreich, 1967–1988)(NDP)
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Politische Parteien in der Schweiz.